Streiks und Arbeitsrecht: Wichtige Infos für Arbeitnehmer
Am kommenden Montag, den 27.03.2023 ist ein ganztägiger Warnstreik für den Verkehrs- und Infrastrukturbereich bundesweit von ver.di und der EVG angekündigt worden. Es ist davon auszugehen, dass es zu Zugausfällen und Verspätungen kommen wird. Auch auf den Autobahnen und Flughäfen soll es zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen. Worauf Arbeitnehmer:innen bei einem Streik achten sollten, findet ihr hier - kurz & kompakt zusammengefasst.
Respektvoller Umgang
Streiks können ein rechtmäßges Mittel sein, um bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu fordern. Arbeitnehmer:innen sollten während eines Streiks Rücksicht auf ihre streikenden Kolleg:innen nehmen und ihnen mit Respekt und Verständnis begegnen, sowie die Meinung anderer akzeptieren.
Zahlungsanspruch
In der Regel erhalten Arbeitnehmer:innen, die während eines Streiks nicht arbeiten, keine Bezahlung für den Streiktag, es sei denn, eine tarifliche Regelung sieht dies ausdrücklich vor.
Was gilt bei einem Kita-Streik?
Berufstätige Eltern haben grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch, wenn sie wegen des Kita-Streiks nicht zur Arbeit erscheinen. In diesem Fällen können sie entweder (rechtzeitig) Urlaub beantragen oder auf ihren Lohn verzichten. Wird der Urlaub nicht genehmigt, weil betriebsbedingte Gründe dagegen stehen, müssen berufstätige Eltern selbst eine Kinderbetreuung organisieren. Von einem unentschuldigten Fernbleiben von der Arbeit wird dringend abgeraten. Als arbeitsrechtliche Konsequenz kann gegenüber Arbeitnehmer:innen, die eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen oder unentschuldigt zu Hause bleiben, eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Informiert bleiben
Um über den Streik und dessen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer:inenn auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfiehlt es sich, den Kontakt zur Gewerkschaft oder zum Arbeitnehmerverband aufrechtzuerhalten. Informationen können auch über die lokalen Medien eingeholt werden. Je nach Streiklage kann es erforderlich sein, alternative Transportmöglichkeiten oder eine alternative Arbeitsumgebung in Erwägung ziehen zu müssen.
Streikbrecher - Alarm
Es ist empfehlenswert, während eines Streiks nicht unerlaubt in die Arbeitsstätte zu gehen, da dies als Streikbrecher angesehen werden kann und das Verhältnis zu den streikenden Kolleg:innen möglicherweise beeinträchtigt.
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Bild: Zerbor/Despositphotos.com
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