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ARBEITNEHMER
Arbeitnehmer sind Personen, die sich aufgrund eines Arbeitsvertrages gegenüber ihrem Arbeitgeber zur Leistung weisungsgebundener Arbeit gegen Zahlung einer Vergütung in persönlicher Abhängigkeit verpflichten. Eine Definition der Arbeitnehmereigenschaft findet sich in verschiedenen Gesetzen. Arbeitnehmer werden bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit den arbeitnehmerähnlichen Personen zugeordnet. Diese sind rentenversicherungspflichtig. Eine besondere Personengruppe mit besonderem Kündigungsschutz und eigener Interessenvertretung ist die der leitenden Angestellten. Für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbständigen hat das BAG eine Vielzahl von Kriterien bestimmt, die sowohl im Einzelfall als auch unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände zu betrachten sind. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern im Regelfall die tatsächliche Durchführung des Vertrages. Sollten Zweifel bestehen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Insbesondere die nachfolgenden Kriterien sprechen für eine Arbeitsnehmereigenschaft: Persönliche und fachliche Abhängigkeit bzw. Weisungsgebundenheit, insbesondere hinsichtlich Zeit, Ort und konkrete Ausführung der Arbeit; keine Möglichkeit, über die eigene Arbeitskraft frei (ganz oder überwiegend) zu verfügen; persönliche Erbringung der Arbeitsleistung (keine Delegierungsmöglichkeit); Eingliederung in die betriebliche Organisation hinsichtlich Zeit und Ort; typische arbeitsrechtliche Vereinbarungen, wie z.B. Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen wie z.B. das 13. Monatsgehalt, sowie kein eigenes unternehmerisches Risiko.
LEGISPRO EXPERTENHINWEIS
LEGISPRO berät Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können in den meisten Fällen durch außergerichtliche Einigungen beigelegt werden. Lässt sich eine außergerichtliche Einigung nicht oder nur unzureichend erzielen, ist ein Arbeitsgerichtsverfahren oft unumgänglich, um die Rechte des Arbeitnehmers zu sichern und seine Position zu stärken. Äußerst empfehlenswert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es, sich im Vorfeld bei außergerichtlichen Verhandlungen von einem Arbeitsrechtsexperten beraten und anwaltlich vertreten lassen. Hierdurch können noch die Weichen für eine interessengerechte Einigung gestellt und Lösungen gefunden werden.
Unser Leistungsangebot für Arbeitnehmer:
Scheinselbständigkeit / Statusfeststellungsverfahren
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Mutterschutz und Elternzeit
Risiko-/Trennungsmanagement bei Konflikten im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere Vereinbarungen zur Teilzeit und Befristung
Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Kündigung, Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz
Abwehrmöglichkeiten, insbesondere strategische Beratung und Gestaltung einer Gegendarstellung bei Erhalt einer Abmahnung oder Ermahnung
Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Geltendmachung offener Gehaltszahlungen bei Zahlungsverzug
Bundesweite Vertretung und Prozessführung vor den Arbeitsgerichten
LEGISPRO BERÄT ARBEITNEHMER IN ALLEN FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT
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