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BEWERBUNG
Die Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitssuchenden, welches auf eine bestimmte Stellenausschreibung oder eigeninitiativ an einen potentiellen Arbeitgeber gerichtet ist. Zweck der Werbung für die eigene Person ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Üblicherweise werden Bewerbungsunterlagen via E-Mail, Onlineformular, Bewerberseite im Internet oder schriftlich in Papierform an den Arbeitgeber übermittelt. Eine mündliche Bewerbung ist ebenso möglich. Eine elektronische oder schriftliche Bewerbung beinhaltet in der Regel ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Kopien von Zeugnissen oder Referenzen. Sobald die Bewerbungsunterlagen beim Arbeitgeber eingereicht worden sind, liegt ein vorvertragliches Schuldverhältnis vor, aus dem Rechtsansprüche des Bewerbers und potentiellen Arbeitgebers entstehen können. Im Bewerbungsverfahren sind verschiedene Gesetze zu beachten. Arbeitgeber haben die Bewerbungsunterlagen insbesondere unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzubewahren und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unverzüglich zurückzusenden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Ausgenommen von der Rücksendungspflicht ist die Initiativbewerbung, es sei denn, der Bewerber hat einen frankierten Umschlag hinzugefügt. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitnehmer, Auszubildende, aber auch Bewerber im gesamten Bewerbungsverfahren – von dem Stellenangebot über das Vorstellungsgespräch bis zum Bewerberauswahlprozess – vor ungerechtfertigten Diskriminierungen geschützt.
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Hinweis für Arbeitgeber
Auf der Suche nach einem geeigneten Kandidaten müssen Arbeitgeber darauf achten, dass das Stellenangebot keine unzulässigen Benachteilungen enthält, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Bewerbungsunterlagen sind solange aufzubewahren, wie das Risiko besteht, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber Ansprüche gegen den potentiellen Arbeitgeber geltend machen kann (in der Regel zwei Monate). Arbeitgeber tragen die Beweispflicht und müssen nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Es ist daher empfehlenswert, den gesamten Bewerberprozess zu dokumentieren und die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften aufzubewahren.
Hinweis für Arbeitnehmer
Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens haben abgelehnte Bewerber einen Anspruch auf zeitnahe Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Dies gilt grundsätzlich nicht für Initiativbewerbungen. Die Kosten für die Erstellung und Versendung der Bewerbungsmappe haben Bewerber selbst zu tragen. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann dem Betroffenen innerhalb von zwei Monaten ein Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch gegen den (potentiellen) Arbeitgeber zustehen. Betroffene haben vor Gericht Indizien für eine Benachteiligung vorzutragen, die der Arbeitgeber zu widerlegen hat. Zum geschützten Personenkreis gehören Beschäftigte, also Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Leiharbeiter, Auszubildende, Bewerber und gekündigte Personen.
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