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ARBEITGEBER
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, aber auch Personengesellschaften, die sich in rechtsfähiger Form zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Eine gesetzliche Definition für die Arbeitgebereigenschaft ist beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz und AGG geregelt. Im Gegensatz zum Handelsvertreter beschäftigt ein Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mindestens einen Arbeitnehmer, von dem er seine Arbeitskraft fordern kann und dem gegenüber er verpflichtet ist, das vereinbarte Entgelt als Gegenleistung zu zahlen. Von dem Arbeitgeber ebenfalls zu unterscheiden ist der Selbständige. In einem Vertragsverhältnis zum Selbständigen ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, die wiederum die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts zur Folge hat. Mit dem Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, konkretisiert der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Inhalt, Ort, zeitliche Lage sowie Art und Weise der Ausführung. Darüber hinaus bezieht sich das Weisungsrecht auch auf die Ordnung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb. Eine Besonderheit besteht bei der Arbeitnehmerüberlassung, bei der die Zwischenperson (Verleiher) Arbeitgeber ist und der Entleiher die Weisungsbefugnis über den Arbeitnehmer hat.
LEGISPRO EXPERTENHINWEIS
LEGISPRO BERÄT ARBEITGEBER IN ALLEN FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT
Arbeitgeber sind gut beraten, sich fortlaufend über die Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht zu informieren. Regelmäßig finden Personalveränderungen und Umstrukturierungen in den Betrieben und Unternehmen statt. Fehler kosten oft viel Geld und der zeitintensive Gang zu den Arbeitsgerichten lässt sich in vielen Fällen durch außergerichtliche Verhandlungen vermeiden. Die Arbeitsrechtsexperten von LEGISPRO verfügen über das erforderliche Praxis- und Fachwissen. Sie beraten Arbeitgeber insbesondere zu den nachfolgend (nicht abschließend) aufgeführten Themen:
Personalarbeit (z.B. Mitarbeitergespräche) und Recruiting (Unterstützung bei Stellenausschreibungen, Arbeitszeugnissen, Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen)
Erstellung von Standardrichtlinien für Arbeitgeber / Handbücher für Arbeitnehmer
Arbeitnehmerentsendung ins (EU-) Ausland
Betriebsübergang / Umstrukturierung / Outcourcing
Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Gewerkschaften (Interessenausgleich / Sozialplan / Tarifvertrag)
Erstellung von variablen Vergütungsmodellen (Zielvereinbarung / Bonus) und flexiblen Arbeitszeitregelungen
Risiko-/Trennungsmanagment bei Konflikten im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten (deutschlandweit)
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