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MINDESTLOHN

Mindestlohn ist ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Minimum für ein zu entrichtendes Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer. Durch das gesetzliche Verbot von Lohnwucher darf kein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt bestehen. Ansonsten kann dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein Ausgleichanspruch zustehen. Der allgemeine Mindestlohn wurde in Deutschland am 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Zweck eines solchen Gesetzes ist der Schutz des Arbeitnehmers vor Lohndumping und Ausbeutung durch den Arbeitgeber sowie die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts. Seit dem 01.01.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 EUR pro Zeitstunde. Nach dem MiloG sind die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen vorrangig, soweit die Höhe des Mindestlohns nicht unterschritten wird. Ausgenommen von der Regelung sind Selbständige, Minderjährige, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche. Praktikanten, die im Rahmen einer Berufsausbildung (die nicht einer Berufsausbildung nach dem Bildungsgesetz gleichzusetzen ist), einer Schulausbildung oder eines Studiums beschäftigt werden, sind ebenfalls von der Regelung ausgeschlossen. Auszubildende erhalten seit dem 01.01.2020 eine Mindestvergütung, deren Höhe sich aus dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ergibt. Kontrolliert wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

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Hinweis für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten seit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zusätzliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Nach dem MiloG sind Arbeitgeber zur Aufzeichnung und Dokumentation der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer verpflichtet, wenn diese aus bestimmten Wirtschaftszweigen oder geringfügig und kurzzeitig in Deutschland beschäftigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Zudem riskiert der Arbeitgeber eine Schätzung des Zeitaufwands (Phantomlohn).


Hinweis für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ihren rückständigen Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber geltend machen, solange dieser nicht nach einer bestimmten Zeit vertraglich ausgeschlossen wurde oder verjährt ist. Liegt eine niedrige Entlohnung vor, kann eine Sittenwidrigkeit vorliegen. In diesem Fall kann es sich lohnen, den Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt und Experten im Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Eine festgelegte Wuchergrenze gibt es nicht, allerdings kann der Tariflohn oder das übliche Lohnniveau am Ort herangezogen werden.

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Bei den vorstehenden Informationen, Hinweisen und Tipps handelt es sich um allgemeine rechtliche Informationen, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt ersetzen, welcher die Besonderheiten des Einzelfalls mit Ihnen im Rechtsberatungsgespräch eingehend ermitteln und berücksichtigen kann. Zur Lösung von rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

 

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