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ABFINDUNG
Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Entschädigung für den Verlust von Arbeitsplatz und Verdienst. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums, gibt es mit wenigen Ausnahmen keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Erfahrenen Rechtsanwälten mit einem ausgeprägten Verhandlungsgeschick gelingt es jedoch häufig, eine angemessene Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer zu erreichen. Dazu wird der kompetente Anwalt mit allen erdenklichen Aspekten und Argumenten versuchen, die gegnerische Partei zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu überzeugen. Abfindungen werden häufig im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen gezahlt. Für den Arbeitgeber ist die Zahlung meist ein probates Mittel, einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zu bewegen, um eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu vermeiden. In Fällen in denen der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer zur Anwendung kommt und der Arbeitnehmer fristgerecht seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt, ist die Möglichkeit einer schnellen Trennung und Streitbeendigung durch eine Vereinbarung und Abfindungszahlung häufig attraktiver für den Arbeitgeber, als sich auf eine längerfristige Auseinandersetzung und ein Gerichtsverfahren einzulassen. Bei der Abfindung handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Abfindung muss versteuert werden, da es sich um außerordentliche Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz handelt (§34 EStG). Sie ist frei von Sozialversicherungsabgaben, was wiederum die positive Folge für den Arbeitnehmer hat, dass ohne Sozialversicherungsabgaben mehr Netto vom Bruttobetrag verbleibt.
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Hinweis für Arbeitgeber
Arbeitgeber können ebenfalls strategische und taktische Mittel anwenden, um eine möglichst einvernehmliche und kostengünstige Trennung von Mitarbeitern zu erreichen. Dazu gehört immer zunächst das gewinnende Gespräch. Wenn Sie einem Mitarbeiter nachvollziehbar und mit guten Argumenten überzeugen, warum man sich trennen von ihm muss und welche Chancen (z.B. mit einem guten Arbeitszeugnis) der Arbeitsmarkt für ihn bietet, wird sich dieser möglicherweise eher damit zufrieden geben. Erhält der Mitarbeiter die Kündigung zusammen mit einem Aufhebungsvertrag, welcher ihm fair erscheint, zögert mancher Arbeitnehmer nicht, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Allerdings kann das sofortige Anbieten einer Abfindung dem Arbeitnehmer signalisieren, dass die Kündigung auf wackligen Beinen stehen könnte und im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses möglicherweise noch mehr zu holen ist. Insofern kann die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit und das entscheidende Feingefühl grundlegend für Ihren Erfolg sein. LEGISPRO schult Arbeitgeber und Personalabteilungen auch zu dem Thema Trennungsmanagement. Mit einem fairen Austrittspaket (z.B. in Form einer Outplacement-Beratung, die meist als "Bonbon" bei ausgeschiedenen Führungskräften angeboten wird) und einer einvernehmlichen Trennung erzielen Arbeitgeber in der Regel ein gutes Ergebnis und ersparen sich aufwendige und riskante Verfahren.
Hinweis für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten strategisch denken und taktisch vorgehen. Sobald sie eine Kündigung erhalten haben und die Voraussetzungen zur Anwendung des Kündigungsschutzes bzw. Kündigungsschutzgesetzes (u.a. abhängig von der Betriebsgröße) vorliegen, steigern Arbeitnehmer erheblich Ihre Verhandlungsposition zur Erzielung einer angemessenen Abfindungszahlung und zur Sicherung weiterer Rechte, indem sie eine Kündigungsschutzklage ankündigen oder einlegen. In der Regel sind Kündigungsschutzklagen für den Arbeitgeber unangenehm, weil diese für ihn risikoreicher sind. Es ist jedoch ein zeitnahes Handeln erforderlich, weil Arbeitnehmer ab dem Tag des Zugangs der Kündigung genau drei Wochen Zeit haben, um eine Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber am zuständigen Gericht einzulegen. Danach ist diese Klage in der Regel nicht mehr möglich, die Ansprüche sind verfristet und die Verhandlungsposition für eine Abfindungszahlung verschlechtert sich wesentlich.
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