Psst... Die geheimen Codes im Arbeitszeugnis!

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Für Arbeitnehmer*innen ist ein Zeugnis mehr als ein Blatt Papier, oftmals sogar ein Sprungbrett, welches darüber entscheidet, ob sie einen Job bekommen oder nicht. Es entscheidet über Chancen und Risiken. Im Schlimmsten Fall kann ein schlechtes Zeugnis sogar dazu führen, dass die Türen zu neuen Arbeitgebern lange Zeit geschlossen bleiben. Unterschieden wird zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis. Bei einem einfachen Zeugnis war die Beschäftigungszeit meistens sehr gering (unter 6 Monaten). Es enthält lediglich Angaben zur Person, Beschäftigungsart, Dauer der Beschäftigung und Hinweise zu den Beendigungsgründen. Demgegenüber enthält ein qualifiziertes Zeugnis zusätzliche Informationen über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, eine Aufzählung der Tätigkeiten und die Beurteilung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers während der Gesamtdauer. Darüber hinaus enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis sog. Zeugnis-Codes, die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um seine Arbeitnehmer*innen zu beurteilen. Zu den Zeugnisformulierungen gehören insbesondere die erbrachten Leistungen, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolge, ggf. Weiterbildungsmotivation und eine Gesamtbeurteilung der Leistung, sowie eine Schlussformulierung, insbesondere Zukunftswünsche.

Wie erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis ? 


In der Regel erkennt man ein schlechtes Arbeitszeugnis an einer der nachfolgenden Zeugnisformulierungen:

LEISTUNGSBEURTEILUNG

mangelhaft: '' ...s Leistungen waren im Großen und Ganzen zufriedenstellend.''

ungenügend: '' ... war bemüht, die gestellten Anforderungen zu erfüllen.''


SOZIALVERHALTEN

mangelhaft: ''... gab selten Anlass zu Beanstandungen.''

ungenügend: '' Mit ...s guten Umgangsformen waren wir zufrieden.''


FÜHRUNGSBEURTEILUNG

mangelhaft/ungenügend: ''... wurde von den Mitarbeitern anerkannt und bewältigte die von der Abteilung vorgegebenen Ziele.''


ENDZEUGNIS - Dankes-und-Bedauern-Formel

mangelhaft/ungenügend: 'Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.'' / 'Für die Mitarbeit bedanken wir uns.''

ZUKUNFTSWÜNSCHE

mangelhaft/ungenügend: ''Wir wünschen ... alles Gute und für die Zukunft auch Erfolg.'' / ''Wir wünschen alles Gute.''


Wie erkenne ich ein gutes Arbeitszeugnis ?

Ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis beinhaltet üblicherweise die nachfolgenden Zeugnisformulierungen:

LEISTUNGSBEURTEILUNG

sehr gut: '' ...s Leistungen waren stets / jederzeit sehr gut.''

gut: '' ... erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.''

SOZIALVERHALTEN

sehr gut: ''...s Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich/einwandfrei.''

gut: ''...s Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war vorbildlich.''

FÜHRUNGSBEURTEILUNG

sehr gut/gut: ''... motivierte und überzeugte seine/ihre Mitarbeiter durch einen ... Führungsstil. Als Vorgesetzte/r war er/sie jederzeit voll anerkannt. / ''... wurde von seinen/ihren Mitarbeitern anerkannt und geschätzt... .''


ENDZEUGNIS - Dankes-und-Bedauern-Formel

sehr gut/gut: ''Wir bedanken uns für die hervorragenden Leistungen und bedauern sehr, ... zu verlieren.'' / ''Wir bedauern, in ... eine/n guten Mitarbeiter zu verlieren, und danken ihn/ihr für die stets gute Leistung.''


ZUKUNFTSWÜNSCHE

sehr gut/gut: ''Wir wünschen ... auf seinem/ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.'' / ''Wir wünschen ... auf seinem/ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.''

Wie wehre ich mich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis ? 

Arbeitnehmer*innen, die von ihrem Arbeitgeber kein korrigiertes Arbeitszeugnis erhalten, können eine entsprechende Klage auf Zeugnisausstellung bzw. Zeugnisberichtigung beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen, welche Zeugnisformulierungen er geändert haben möchte. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine durchschnittliche Leistung im Arbeitszeugnis ausgestellt, muss der Arbeitnehmer die Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen sich eine bessere Benotung ergeben soll. Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung muss der Arbeitgeber die Tatsachen vortragen und beweisen, die zu einer solchen Beurteilung geführt haben.

Fazit

Arbeitszeugnisse sind für Arbeitnehmer*innen sehr wichtig für den weiteren Berufs- und Karriereweg. Daher sollte ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht einfach hingenommen werden. Oftmals hilft schon der außergerichtliche Weg, indem der Arbeitgeber auf etwaige Formulierungen oder Unstimmigkeiten im Arbeitszeugnis hingewiesen werden kann. An ein bereits in der Vergangenheit ausgestelltes Zwischenzeugnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden, soweit keine schlechtere Beurteilung wegen eines späteren Verhaltens des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist. Es sollte auch auf das Datum und die Unterschrift im Arbeitszeugnis geachtet werden. Eine Abweichung des Ausstellungsdatums vom Beendigungsdatum kann auf Probleme hindeuten und eine Unterschrift sollte dem verantwortlichen Vorgesetzten, Personalleiter oder Geschäftsführer zuzuordnen sein.

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nis Bild: Pixabay.com/geralt

Infografiken: ©LEGISPRO

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