Schadensersatzanspruch nach DSGVO bei unerlaubter E-Mail-Werbung - *SPAMMING*

EuGH stärkt Rechte Betroffener - DSGVO DSGVO - Was tun bei unerlaubter Zusendung von Werbe-E-Mails ?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem jüngsten Urteil vom 11. April 2024 (C-741/21) erneut die Rechte von Betroffenen bei Rechtsmissbrauch von personenbezogenen Daten gestärkt und wichtige Klarstellungen zur Haftungsbefreiung von Unternehmen gegeben, sofern diese sich auf ein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter* berufen. Für Unternehmer und Verbraucher ist es wichtig, die Konsequenzen dieser Entscheidungen zu verstehen, um rechtliche Risiken zu minimieren und ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte der aktuellen EuGH-Entscheidung und zeigen auf, welche Pflichten Unternehmen beachten müssen. 

EuGH stärkt Betroffenenrechte bei Datenschutzverstößen

Betroffene haben nach der DSGVO das Recht auf immateriellen Schadensersatz, wenn sie durch einen Datenschutzverstoß einen immateriellen Schaden erleiden, wie etwa eine Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre oder ihres Persönlichkeitsrechts. Zur Begründung eines Anspruchs auf Schadensersatz reiche bereits eine nur geringfügige Beeinträchtigung der betroffenen Person aus. Dieser könne schon durch Stress, Angst, Unruhe oder allein aus der Tatsache, dass man sich mit der unerwünschten E-Mail auseinandersetzen müsse, ergeben. Ergänzend führte der EuGH aus, dass auch der „Verlust der Kontrolle" zu einem Schaden führen könne. Selbst bei kurzzeitigen Verlust der Daten kann ein immaterieller Schaden nach der DSGVO beansprucht werden, wobei der Betroffene die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt eines Schadens hat.

Haftung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen 

Eine weitere wichtige Entscheidung des EuGHs (C-340/21) betrifft die Haftung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen, die durch Mitarbeiter verursacht werden. Der EuGH entschied, dass Unternehmen nicht automatisch von der Haftung befreit sind, wenn ein Mitarbeiter weisungswidrig handelt und dabei gegen die DSGVO verstößt. Arbeitgeber können haftbar gemacht werden, wenn unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte erfolgt, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung von Unternehmen, auch in Fällen, in denen ihre Mitarbeiter gegen interne Richtlinien verstoßen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Datenschutzvorgaben klar kommuniziert werden und dass entsprechende Maßnahmen zur Überwachung und Schulung der Mitarbeiter getroffen werden. Dies erfordert nicht nur eine sorgfältige Auswahl und Schulung der Mitarbeiter, sondern auch effektive Kontrollmechanismen, um Datenschutzverstöße zu verhindern. 

Konsequenzen für Unternehmer und Verbraucher 

Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse und Schulungen im Hinblick auf den Datenschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Insbesondere die Haftung für das Verhalten von Mitarbeitern erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen. Mitarbeiter hingegen sollten sich ihrer gestärkten Rechte bewusst sein und nicht zögern, diese im Falle eines Datenschutzverstoßes geltend zu machen. Die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs bietet eine solide Grundlage für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt. In einem Abmahnschreiben helfen wir Ihnen, indem wir auf die Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO und das UWG hinweisen. Neben einem Schadensersatzanspruch, machen wir einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend und fordern Unberechtigte auf, die Verwendung der personenbezogenen Daten künftig zu unterlassen. 

Fazit 

Die aktuellen Entscheidungen des EuGHs haben weitreichende Konsequenzen für Unternehmer und Verbraucher. Während Unternehmen verstärkt auf die Einhaltung der DSGVO achten und ihre internen Prozesse optimieren müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Verbraucher ihre gestärkten Rechte nutzen und im Falle eines Datenschutzverstoßes Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Entwicklungen verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig ein umfassendes Verständnis der DSGVO und ihrer Auswirkungen ist – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher. 

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Bild: artursz/Despositphotos.com

*Aus Gründen der Einheitlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die Maskulinform für männliche, weibliche und diverse Mitarbeiter verwendet. 

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