Achtung Arbeitgeber: EuGH fordert lückenlose Arbeitszeiterfassung!

Arbeitszeiterfassung_Arbeitgeber_Rechtsberatung_Anwalt_Beratung Arbeitszeiterfassung ohne Ausnahme: EuGH verschärft Vorgaben!

Am 19. Dezember 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Jede Arbeitszeit muss dokumentiert werden – selbst in Privathaushalten! (C-531/23). Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, setzen sich nicht nur Bußgeldern aus, sondern riskieren auch Schadenersatzforderungen wegen Diskriminierung

Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?

1. Pflicht zur vollständigen Zeiterfassung 

Jeder Arbeitgeber muss ein umfassendes System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Diese Regelung gilt für alle Branchen – einschließlich privater Haushalte! 

2. Vertrauensarbeitszeit kann zur Falle werden 

Gewähren Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit nur bestimmten Gruppen, kann dies zu Problemen führen. Besonders heikel wird es, wenn davon überwiegend Mitarbeiterinnen betroffen sind. Fehlt eine Erfassung ihrer Arbeitszeiten, könnte dies als mittelbare Diskriminierung gewertet werden.

Praxisbeispiel: In einem Unternehmen wird Vertrauensarbeitszeit hauptsächlich weiblichen Beschäftigten ermöglicht, während männliche Kollegen ihre Zeiten erfassen müssen. Ergebnis: Frauen haben es schwerer, ihre Arbeitsleistung und Überstunden nachzuweisen – dies kann diskriminierend sein und zu Schadenersatzansprüchen führen

Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klare Regeln auf! 

Mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) stärkte das BAG die Rechte von Teilzeitkräften:

  • Überstunden müssen für alle Arbeitnehmer* gleich vergütet werden.
  • Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte.

Praxisbeispiel: In einem Unternehmen erhalten Vollzeitkräfte für jede Überstunde einen Zuschlag, Teilzeitkräfte jedoch nur, wenn sie die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erreichen. Diese Praxis wurde vom BAG als diskriminierend und unzulässig erklärt!

Achtung: Arbeiten überwiegend Frauen in Teilzeit, kann eine solche Regelung als mittelbare Geschlechtsdiskriminierung gewertet werden – mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber 

1.Sichere Arbeitszeiterfassung einführen
Sorgen Sie für ein lückenloses Zeiterfassungssystem für alle Mitarbeiter.

2.Vertrauensarbeitszeit überprüfen
Analysieren Sie, ob Ihre Regelungen bestimmte Gruppen benachteiligen, insbesondere Frauen oder Teilzeitkräfte.

3.Faire Vergütung von Überstunden gewährleisten

Vollzeit- und Teilzeitkräfte müssen gleich behandelt werden – sonst drohen Schadenersatzforderungen! 

 Fazit

Arbeitgeber sollten jetzt handeln! Wer die neuen Vorgaben des EuGH und des BAG ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Diskriminierung.

Sie möchten sich absichern? Die LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie kompetent bei der Umsetzung rechtssicherer Arbeitszeitregelungen.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung! 

Bild: Elnur_/Despositphotos.com

* Aus Gründen der Einheitlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die Maskulinform für männliche, weibliche und diverse Mitarbeiter verwendet.

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