Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Jetzt mehr Geld für Minijobber?

Rechte von Teilzeitbeschäftigten,  520 Euro Jobber (früher 450 Euro Jobber) und Teilzeitbeschäftigte Mehr Rechte für Minijobber, geringfügigkeit Beschäftigte, 520 Euro Jobber (früher 450 Euro Jobber) und Teilzeitbeschäftigte
Gute Nachrichten für Minijobber, geringfügig Beschäftigte, 520 Euro Jobber (früher 450 Euro Jobber) und Teilzeitbeschäftigte. In einem aktuellen Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Thema ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'' werden die Rechte von Minijobbern und geringfügig Beschäftigten im Hinblick auf Lohn und Gehalt deutlich gestärkt. Im ko...
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