Gute Nachrichten für Minijobber, geringfügig Beschäftigte, 520 Euro Jobber (früher 450 Euro Jobber) und Teilzeitbeschäftigte. In einem aktuellen Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Thema ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'' werden die Rechte von Minijobbern und geringfügig Beschäftigten im Hinblick auf Lohn und Gehalt deutlich gestärkt. Im ko...
277 Aufrufe