Arbeitsrecht: Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer?

hitzefrei-arbeitgeber-temperatur-arbeit-gesetz Wenn es heiß im Büro wird: Einfach freimachen und das Büro verlassen? Besser nicht!

Aktuell steigen die Temperaturen in Deutschland weiter an und die Hitze kann sehr belastend sein. Gibt es ein Recht auf hitzefrei? - Egal ob am Arbeitsplatz im Büro oder im Homeoffice, im Betriebsfahrzeug, auf der Baustelle oder an anderen Arbeitsplätzen - für viele Arbeitnehmer* bedeutet die Hitzewelle, dass sogar die Arbeit darunter leidet. Aber ab wann ist es zu heiß, um zu arbeiten? Hitzefrei kennt wahrscheinlich jeder noch aus dem Unterricht als Schüler/Schülerinnen oder aus den News, aber welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Arbeitgeber verpflichtet ist, zu handeln? Gibt es allgemein ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer? Welche Regelungen gilt bei der aktuellen Hitzewelle in Deutschland?

Möchtet ihr mehr zu diesem Thema wissen? Falls ja, seid ihr hier genau richtig, wir zeigen euch die besten Rechtstipps zur Hitzewelle am Arbeitsplatz.

An dem heutigen Dienstag im Juli soll eine Hitze von bis zu 40 Grad erwartet werden. Gesundheitlich raten die Mediziner von übermäßiger Belastung ab. Die deutsche Gewerkschaft Verdi fordert sogar anlässlich der steigenden Temperaturen Hitzefrei und längere Pausen für Arbeitnehmer. Doch ist es so einfach wie in der Schule? Kann oder muss der Arbeitgeber ähnlich wie bei den Schulkindern die Arbeit seinen Mitarbeitern Hitzefrei geben, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen oder gibt es andere Regeln? Welche Ansprüche haben Angestellte, Schwangere und schwerbehinderte Menschen, wenn die Temperaturen über 26 Grad im Innenbereich steigen? 

In diesem Arbeitsrecht Beitrag erfahrt ihr, ob und welche Gesetze es bei Hitze am Arbeitsplatz gibt, wann der Betrieb handeln muss, welche Personengruppen besonders geschützt sind, welche Besonderheiten im Homeoffice zu beachten sind und was ihr unbedingt für Tipps beachten müsst, damit es nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommt. Los geht's!

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei? Rechtsberatung

Die Antwort lautet: NEIN, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei! Allerdings muss das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen ergreifen, wenn das Thermometer im Innenraum des Büros eine bestimmte Grenze überschreitet. Die Pflicht des Arbeitgebers tätig zu werden, wenn es um den ''Schutz vor Gefahren für die Gesundheit'' geht, ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und/oder aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Betriebes.

LEGISPRO bietet umfangreiche Rechtsberatung und berät insbesondere Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte über Arbeitsschutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz.

1. Wann muss der Arbeitgeber handeln?

Das Gesetz gibt bestimmte Temperatur- bzw. Gradzahlen in den Arbeitsräumen als Richtwerte vor, die beachtet werden müssen:

Im Büro darf die Temperatur nicht über 26 GRAD steigen. Empfohlene Handlungsmöglichkeiten für das Unternehmen sind zum Beispiel die Anbringung einer Sonnenschutzvorrichtung, flexible Arbeits- und Pausenzeiten oder das Bereitstellen von kühlen Getränken. Wer im Freien arbeitet, der ist je nach Gefährdungslage wegen der UV-Strahlung zu schützen und sollte vom Arbeitgeber z.B. mit Sonnencreme und entsprechender Schutzkleidung versorgt werden.

Ab 30 GRAD sind Betriebe verpflichtet zu handeln. Die vorgenannten Empfehlungen können beispielsweise durch die Lockerung der Bekleidungsregeln (mit Ausnahme von Schutzbekleidung) und / oder Lüftungseinrichtungen ergänzt werden. Bitte beachten: Nach der Arbeitsstättenverordnung gehen technische und organisatorische Maßnahmen den personenbezogenen Maßnahmen vor.

Steigt die Raumtemperatur über 30 GRAD und reichen die vorgenannten Maßnahmen nicht aus, ist der Raum laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

ACHTUNG: Diese Richtwerte sind u.U. NICHT auf bestimmte Betriebsabläufe anwendbar, bei denen raumklimatische Bedingungen notwendig sind.

2. Gibt es besondere Fallgruppen bei Hitze am Arbeitsplatz?

Die Besonderheiten, die kaum jemand kennt, sind zum Beispiel bei Eltern zu finden, deren Kinder HITZEFREI bekommen. Angestellte Eltern können bezahlt freigestellt werden, wenn deren Kinder wegen ''Hitzefrei'' nach Hause geschickt werden und wegen kurzfristiger Neuorganisation keine Betreuung vorhanden ist.

Bei Schwangeren und stillenden Müttern, sowie Menschen mit attestierten Gesundheitsproblemen muss der Chef bereits ab 26 GRAD handeln.

3. Hitzefrei für schwerbehinderte Arbeitnehmer?

Grundsätzlich gilt die Fürsorgepflicht des Unternehmens bei dem Thema Hitzeschutz für alle Mitarbeiter, also auch für schwerbehinderte Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch gibt es eine spezielle Regelung für schwerbehinderte Mitarbeiter, wonach der Arbeitsplatz behindertengerecht angepasst werden muss. Betriebe können einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Arbeitsbedingungen beim zuständigen Integrationsamt beantragen.

4. Gelten die Maßnahmen auch im Homeoffice?

Im Homeoffice gelten andere Regeln.

Im Homeoffice läuft es anders als am gewöhnlichen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Betriebs. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Zu unterscheiden ist, ob ein TELEARBEITSPLATZ oder eine MOBILE ARBEIT bzw. HEIMARBEIT vereinbart wurde. Bei einem Telearbeitsplatz gelten strengere Regeln, weil der Betrieb für die Ausstattung des Arbeitsplatzes ähnlich wie innerhalb der Räume der Firma zuständig sind. Je nachdem, welches Rechtsverhältnis vorliegt, können also weniger strenge Arbeitsschutzvorschriften gelten, weil sich der Zuständigkeitsbereich des Betriebes verlagert. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um für ihren Gesundheitsschutz zu sorgen. Mehr zu dem Thema HOMEOFFICE findet ihr hier.

5. Können Mitarbeiter einfach die Arbeit verlassen?

Mitarbeiter, bei denen in den Arbeitsräumen die Temperaturgrenzen überschritten werden und die keinen Schutz durch entsprechende Maßnahmen, von Ihrem Vorgesetzen erhalten, sollten nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Hier empfiehlt es sich, Maßnahmen abzusprechen, weil sonst eine ABMAHNUNG wegen Arbeitsverweigerung oder sogar eine verhaltensbedingte KÜNDIGUNG drohen kann.

Was Mitarbeiter gegen eine unberechtigte Abmahnung tun können, findet ihr in unserem Blogbeitrag: Arbeitsrecht - Was tun bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber?

Weitere Inhalte und Regelungen zum Thema Kündigung findet ihr in diesem Blog-Beitrag: Kündigung erhalten: 5 wesentliche Tipps für Arbeitnehmer.

6. Welche Risiken haben Arbeitgeber bei Nichteinhaltung?

Sie riskieren eine Geld- oder Freiheitsstrafe, wenn sie ihre Angestellten bei erhöhter Raumtemperatur weiter arbeiten lassen und je nach Gefährdungslage keine Gegenmaßnahmen ergreifen.

Praktische Tipps rund um das Thema Hitze am Arbeitsplatz

HITZEFREI gibt es also NICHT für Arbeitnehmer! Zum Zwecke des Schutzes vor Gefahren für die Gesundheit seiner Angestellten, ist das Unternehmen aber angehalten, die vorgenannten Richtwerte zu beachten und je nach Einzelfall und Gefährdungslage entsprechende Maßnahmen anzuwenden. Tut er dies nicht, empfiehlt es sich immer, das offene Gespräch mit dem/den Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Personal-/Betriebsrat zu suchen. Selbstverständlich könnt ihr jederzeit unsere Kanzlei kontaktieren und in einem Erstinformationsgespräch klären, inwieweit es sich lohnen kann, gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Vereinbare hierzu am besten eine kostenfreie Ersteinschätzung mit einem LEGISPRO Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Ihr habt Fragen zu den Themen Arbeitsschutz und geeignete Schutzvorrichtungen?
  • Ihr habt selbst Erfahrungen mit Freistellung bei anhaltender Hitze gemacht?
  • Ihr wollt wissen, wer euch helfen kann?
  • Ihr kennt jemanden der betroffen ist und professionelle Rechtsberatung benötigt?
  • Manchmal lohnt sich auch einfach ein Eis bei geöffnetem Fenster.

Online Rechtsberatung mit kostenfreier Ersteinschätzung

Bilder: Pixabay.com/geralt, Pixabay.com/mohamed_hassan


*Wir verwenden bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf unserer Webseite aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form und verzichten auf die gleichzeitige Verwendung sämtlicher Sprachformen (m/w/d). Entsprechende Begriffe verstehen wir im Sinne der Gleichbehandlung, welche alle Geschlechter umfassen. Wir verwenden verkürzt die Sprachform aus redaktionellen Zwecken, ohne dass dies eine Wertung darstellt.


Wir sind aktuell im Urlaub (08.08.22-14.08.22)
7 Mobbinghandlungen erkennen und wie vorgehen? + C...

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://legispro.de/

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Legispro, Rechtsberatung, Anwalt, Arbeitsrecht in Frankfurt

LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte

Büro / Zentrale Frankfurt am Main

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 85 801 801 | Mob.: 0176 57912910

Fax: 069 90 018 223

E-Mail: info@legispro.de

Folge uns auch in den sozialen Netzwerken unter:

Facebook

Instagram

Linkedin

Pinterest

Twitter

Webdesign by Idunatek

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.