Kündigung erhalten: 5 wesentliche Tipps für Arbeitnehmer

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In diesem Beitrag erhaltet ihr 5 wesentliche Tipps, die man als Arbeitnehmer nach einer Kündigung im Arbeitsverhältnis unbedingt beachten sollte.

Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen richten sich an Arbeitnehmer, die eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Neben der sofortigen Meldung bei der Arbeitsagentur wird oft vergessen, Formfehler auf Seiten des Arbeitgebers zu prüfen und Informationen zu einem Sonderkündigungsrecht (z.B. Schwerbehinderung) rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber mitzuteilen. Bei langen Kündigungsfristen kann es sich außerdem lohnen, ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber zu verlangen. Dies bringt sowohl Zeit bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber, als auch Vorteile bei der Ausstellung eines Abschlusszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitssuchend melden

Wenn eine Kündigung im Arbeitsverhältnis ausgesprochen wurde und kein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht ist, kann es sich für den Arbeitnehmer lohnen, sich sofort persönlich bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Andernfalls kann ihm vorgeworfen werden, er habe nicht um seinen Arbeitsplatz ''gekämpft''. Melden sich Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, riskieren sie finanzielle Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten oder einer Kürzung des Bewilligungszeitraums führen.

Kündigung zurückweisen

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kündigung eigenhändig vom Unternehmensinhaber oder einem Personalverantwortlichen unterzeichnet wurde. Die Kündigung kann formell unwirksam sein und zurückgewiesen werden, wenn sie nicht von einer unterschriftberechtigten Person unterzeichnet wurde und im Original vorliegt. Wenn ein Formfehler vorliegt, muss die Kündigung innerhalb von einer Woche zurückgewiesen werden. Bei einer GbR müssen alle Gesellschafter unterzeichnen oder ein Gesellschafter muss kenntlich machen, dass er alle gemeinsam vertritt.

Nachträgliches Berufen auf Sonderkündigungsrecht

Wusste der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist von (derzeit) drei Wochen über seine bereits zur Feststellung beantragte oder festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft informieren. Eine schwangere Arbeitnehmerin hat den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung von ihrer Schwangerschaft zu unterrichten. Die Schwangerschaft muss allerdings schon beim Zugang der Kündigung bestanden haben.

Kündigungsschutzklage erheben

Ab Zugang der Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gibt es keine Möglichkeit mehr, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Wichtig ist, dass neben der Information des Arbeitgebers über ein mögliches Sonderkündigungsrecht auch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Eine Abfindung wird meistens vom Arbeitgeber gezahlt, wenn kein Erfolg für ein Kündigungsschutzprozess besteht.

Zwischenzeugnis fordern

Nach Erhalt einer Kündigung und bei langen Kündigungsfristen empfiehlt es sich, ein Zwischenzeugnis von dem Arbeitgeber zu fordern. Arbeitnehmern ist oft nicht bewusst, dass Arbeitgeber sich mit ihrer Beurteilung für den Arbeitnehmer in dem Zwischenzeugnis an den Inhalt binden können, weil sie sich mit der Bewertung über die Qualifikationen des Arbeitnehmers festlegen. Der Arbeitgeber ist dann grundsätzlich nicht berechtigt, das Abschlusszeugnis zum Nachteil des Arbeitnehmers zu verändern, wenn zwischenzeitliches nichts Schwerwiegendes vorgefallen ist.

Fazit

Haltet ihr euch nach Erhalt einer Kündigung an die 5 wesentlichen Tipps (sofern diese auch anwendbar sind) könnt ihr viel Geld sparen.

Gerade nach einer Kündigung ist es als Arbeitnehmer äußerst wichtig, keine Zeit zu verlieren und alle in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Einige wenige - aber nicht bedeutungslose - Handlungen werden oft vergessen oder viel zu spät in die Tat umgesetzt. Seid ihr unsicher, ob und wie man z.B. eine Kündigung zurückweisen soll, empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, der übrigens - auch bei anderen Themen in Bezug auf Arbeitslosengeld und vieles mehr - helfen kann. Mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage haben Arbeitnehmer generell bessere Möglichkeiten, um z.B. mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln.

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Bild: Pixabay.com/ijmaki

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