Lohndiskriminierung: Neue EU-Richtlinie für europaweite Lohngleichheit

Lohndiskriminierung-Entgelttransparenz-EU-Richtlinie-Lohndifferenz Mehr Rechte durch die neue EU - Lohntransparenz-Richtlinie zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung

Worum geht es hier?

Im Durchschnitt verdienen Frauen in Deutschland nach wie vor weniger als Männer bei vergleichbarer Arbeit und Position. Dies hat sich auch nicht durch das bereits seit 2017 existierende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geändert. Die Rechte von betroffenen Arbeitnehmenden zur Verhinderung der Lohndiskriminierung wurden erst kürzlich durch das BAG gestärkt. Wir berichteten im LEGIS BLOG von dem BAG-Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 - zu diesem Thema: BAG - Entscheidung zur Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts.

Ziel der neuen Richtlinie

Ziel der am 30.03.2023 durch das EU-Parlament neu verabschiedeten EU-Richtlinie ist es, europaweit die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen. In Deutschland sind die entsprechenden Regelungen innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.  

Rechte und Pflichten

Je nach Unternehmensgröße, sind Arbeitgeber nach der neuen Richtlinie beispielsweise verpflichtet, Entgeltberichte über bestimmte Informationen offenzulegen und Auskunftsansprüche von Arbeitnehmenden und Arbeitssuchenden zu erfüllen, damit diesen das gleiche Entgelt gezahlt werden kann. Falls bei der Entgeltberichterstattung eine geschlechtsspezifische Lohnlücke von mindestens fünf Prozent festgestellt wird und der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, diese anhand von neutralen geschlechtsunabhängigen Faktoren zu erklären, ist er dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung durchzuführen. 

Ansprüche der Betroffenen 

Betroffenen soll eine Entschädigung für die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zustehen. Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche auf vollständige Nachzahlung des Entgelts und sonstige Zahlungen, wie zum Beispiel Boni in Betracht. 

Arbeitgeber trägt Beweislast 

In der Regel liegt die Beweislast dafür, dass es keine Entgelt-Diskriminierung gegeben hat, beim Arbeitgeber und nicht bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Letztlich haben betroffene Unternehmen einen enormen Bürokratieaufwand durch die neue Richtlinie.

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Bild: AndreyPopov/Despositphotos.com

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