Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen

icon Warum ist eine Vergütungsvereinbarung auf Zeitbasis sinnvoll ?

Sie bezahlen Ihrem Anwalt exakt den Aufwand, welcher dieser in einem bestimmten Zeitraum für Sie leistet. Diese Vergütungsform ist transparent und fair, da Sie Ihre Ausgaben sehr gut kontrollieren können. Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt zeitgenau. Zudem können Sie als Mandant die Gesamtsumme durch Ihre Mitwirkung und Zulieferarbeiten beeinflussen und den Zeitaufwand deutlich verringern. So können Mandanten den Zeitaufwand in einigen Fällen sogar um bis zu 20% reduzieren und somit Kosten sparen, indem sie dem Rechtsanwalt z.B. recherchierte Zeitabläufe, möglichst exakte Sachverhalte, geordnete Papiere, Tabellen oder Zeugen zukommen lassen. Übrigens: Der Rechtsanwalt oder das Sekretariat informiert Sie zeitnah über Neuigkeiten zu Ihrer Rechtsangelegenheit, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind.

icon Ersteinschätzung oder Erstberatung - was kostet das ?

LEGISPRO bietet Ihnen im Rahmen eines ersten Orientierungsgesprächs eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Arbeitsrechtsanfrage an. In diesem Gespräch geht es darum, abzuklären, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Unterstützung überhaupt benötigt wird. Darüber hinaus werden Interessierte darüber infomiert, welche Kosten auf sie zukommen können und unter welchen Bedingungen ein Mandat zustandekommt. Für den Fall, dass ein Erstberatungsgespräch stattfinden soll, erhalten Rechtssuchende eine verbindliche Prüfung und einen anwaltlichen Rat zur Sache. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Für Verbraucher kostet ein Erstberatungsgespräch maximal 190,00 € netto, ein schriftliches Gutachten bzw. die schriftliche Ausarbeitung eines Auskunftsschreibens maximal 250,00 € netto. Für Unternehmer und juristische Personen gibt es keine gesetzliche Maximalhöhe für die Kosten eines verbindlichen Erstberatungsgesprächs.

icon Soll ich einen Rechtsanwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen ?

Bei LEGISPRO treffen Sie, egal ob Sie sich für einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheiden, immer die richtige Wahl. Alle für LEGISPRO tätigen Rechtsanwälte verfügen über viel Erfahrung in dem Gebiet des Arbeitsrechts, beraten Sie kompetent und setzen sich mit hoher Durchsetzungskraft für Ihre Rechte ein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über vertiefte Kenntnisse und Expertenwissen im Arbeitsrecht, ist seit mehreren Jahren im Arbeitsrecht tätig und hat eine hohe Anzahl an Rechtsfällen im Arbeitsrecht bearbeitet und nachgewiesen. Neben der erfolgreich absolvierten Fachanwaltsprüfung nimmt er regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen teil. Sprechen Sie uns an, schildern Sie uns Ihren Fall, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines passenden Kollegen, der Ihnen optimal bei der Lösung Ihrer Rechtsangelegenheit helfen kann.

icon Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen Kosten ?

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen Kosten, wenn diese zur Lösung Ihres rechtlichen Problems erforderlich sind. Grundsätzlich sollte jedoch zu Beginn der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei eine Deckungsanfrage für die Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit gestellt werden. Das können Sie persönlich tun oder uns den Auftrag dazu erteilen. Dieser Service (Deckungsanfrage unter Schilderung des Sachverhalts, weitere Korrespondenz, Abrechnung) ist bei LEGISPRO kostenlos. Einige Rechtsschutzversicherungen verlangen eine Selbstbeteiligung von ihren Kunden, andere schließen bestimmte Leistungen (z.B. außergerichtliche Schreiben) aus. Fragen Sie nach, besprechen Sie mit uns Ihren Sachverhalt, wir kümmern uns um Ihre Rechtsschutzversicherung und klären ob oder inwieweit diese die anwaltlichen Kosten für Sie übernimmt.

icon Lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen ?

Ein Beispiel, wir hatten kürzlich den Fall, dass ein Mandant nach einer Kündigung erhebliche Zweifel hatte, seine Rechtsschutzversicherung wegen einer Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, weil diese eine Selbstbeteiligung von 150 Euro verlangte. Nach einer kurzen Sachverhaltsanalyse konnten wir ihn von der Inanspruchnahme überzeugen und erreichten durch Verhandlungen u.a. eine Abfindungszahlung in Höhe von 20.000 Euro, was unser Mandant niemals für möglich gehalten hatte. Ob sich eine anwaltliche Beratung auch für Sie lohnen wird, hängt wesentlich von Ihrer Rechtsposition ab. Wir empfehlen Ihnen bei Rechtsunsicherheiten ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Dabei lässt sich in den allermeisten Fällen bereits feststellen, ob sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnen könnte oder nicht. Unsere Anwälte klären Sie insbesondere über das Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, damit Sie für sich eine sinnvolle Entscheidung treffen können.

icon Ich habe eine Kündigung erhalten - was muss ich tun ?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich nach einer Kündigung rechtzeitig bei der Arbeitsagentur für Arbeit arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden, sofern sie noch keine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben. Ansonsten riskieren sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und bei der Kürzung der Bezugsdauer. Vorsicht ist bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geboten, sofern kein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Für Schwangere und Schwerbehinderte laufen ab Zugang der Kündigung Fristen zur Nachholung der erforderlichen Informationen gegenüber dem Arbeitgeber, sofern dieser noch keine Kenntnis von einer Schwangerschaft oder Schwerbehinderung hat. Gekündigte Arbeitnehmer nutzen die verbleibende Zeit, um im Betrieb Informationen über die Hintergründe der Kündigung, z.B. über einen existierenden Betriebsrat zu erhalten. Schließlich ist vor Vertragsende an die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses und den Resturlaub zu denken. Wichtig ist: Entscheiden Sie, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen und erheben Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, um keine Rechte zu verlieren. In den meisten Fällen enden Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleichsabschluss und einer Abfindung, so dass sich eine Klage lohnen kann.

Kontaktieren Sie uns

Kontakt-Formular

Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese zeitnah beantworten! 

LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
Tel:  069 85 801 801 | Fax: 069 90 018 223
E-Mail: info(at)legispro.de

So finden Sie uns

Datenschutzhinweis:
Mit Absenden des Kontaktformulars werden die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Weiterführende Informationen finden Sie in der LEGISPRO Datenschutzerklärung.

 

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.