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FRANCHISING

Franchising ist eine Form der Kooperation zwischen Franchise-Geber und Systempartnern, bei dem ein bestehendes Unternehmen seine Marke und sein Know-how für die Existenzgründung und die künftige Geschäftsführung einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen zur entgeltlichen Nutzung überlässt, meist mittels einer Lizenzvergabe. Das Unternehmen, welches die Geschäftsidee übernimmt, wird Franchise-Nehmer genannt. Im Rahmen eines Franchise-Vertragsverhältnisses zahlt der Franchise-Nehmer oftmals neben einer einmaligen Gebühr fortlaufende Franchisegebühren an den Franchise-Geber und ist zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen des Franchise-Gebers an einem bestimmten Standort berechtigt. Der Franchise-Geber überlässt neben dem Know-how seine Schutzrechte und unterstützt die Franchise-Nehmer u.a. durch Training und Fortentwicklung des Geschäftsmodells. Mitentscheidend für den Erfolg eines Franchise-Systems ist der einheitliche Außenauftritt. Ein eigenständiges Gesetz im Bereich des Franchise-Rechts existiert nicht. Aus dem Gesetz und einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen lassen sich insbesondere Leitlinien für eine vorvertragliche Aufklärungspflicht durch den Franchise-Geber gegenüber potentiellen Franchise-Nehmern herleiten. Ggf. kann sich – je nach Einzelfall - bei einer Übermittlung von Kundendaten vom Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber ein Ausgleichsanspruch analog aus dem Handelsgesetzbuch nach Vertragsbeendigung ergeben. Sowohl Franchise-Nehmer als auch Franchise-Geber sind zudem verpflichtet, die Regelungen zum Datenschutz zu beachten.

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Die Vorteile für Franchise-Geber liegen auf der Hand: hoher Bekanntheitsgrad der Marke, weitreichende Synergieeffekte, effektive Arbeitsteilung durch die Systemzentrale, Beteiligung an Umsätzen bzw. Umsatzerlösen, Know-how-Transfer und viele weitere Vorteile. Franchise-Nehmer, die sich für den Einstieg in ein bestehendes Franchise-Modell interessieren, sollten die Vor- und Nachteile des Franchising kennen und sich umfassend über das Franchise-System informieren. Franchise-Nehmer profitieren beim Franchising vor allem von einem erprobten Geschäftsmodell, erhalten eine bekannte Marke und können sich durch die Systemzentrale auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Andererseits sind Franchise-Nehmer durch den Abschluss eines Franchise-Vertrages und die Vorgaben und Richtlinien im Franchisehandbuch eng in das System eingebunden und haben eine beschränkte unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Werden Franchise-Nehmer Weisungen unterworfen und ähneln einem weisungsgebundenen Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Person, kann Scheinselbständigkeit vorliegen. Ein weiterer Nachteil sind die zu erbringenden Investitionen zu Beginn (z.B. Eintrittsgebühr) und die einmaligen und fortlaufenden Kosten im Rahmen des Franchise-Vertrages (z.B. Werbe-/ Franchisegebühr). Das Leistungsangebot von LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte umfasst sämtliche Themen zum Franchising sowohl für Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer.

Insbesondere beraten wir zu den folgenden Themen:

·        Beratung und Prozessführung rund um das Thema Franchising

·        Hilfestellung bei Erstellung eines Betriebs- und Systemhandbuchs (Franchise-Geber)

·        Hilfestellung bei der Führung eines bestimmten Betriebssystems (Franchise-Nehmer)

·        Prüfung oder Erstellung eines Franchise-Vertrages, insbesondere Ermittlung des Standorts in Form einer Standortanalyse

·        Statusfeststellung/Abgrenzungsproblematik zwischen Franchise-Nehmer und Arbeitnehmer

·        Prüfung, Eintragung und Verteidigung der Markenrechte (durch Kooperationspartner)

·        Wahl der richtigen Rechtsform der Gesellschaft (durch Kooperationspartner)

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