UNSERE ANWALTSLEISTUNGEN
LEGISPRO ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig
INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT
Wir beraten zu sämtlichen Sachverhalten, die das Arbeitsrecht und die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.
Dies umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Themen, beginnend mit der Entstehung von Arbeitsverhältnissen, allen inhaltlichen Aspekten, Beeinträchtigungen, Umgestaltung, Übergang bis hin zur Beendigung.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
Wir beraten zu sämtlichen Rechtsfragen, in denen Gewerkschaften und Betriebsräte auf der einen Seite und Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber auf der anderen Seite stehen. Dazu gehören insbesondere das Entstehen und die Anwendung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben und das Arbeitskampfrecht.
HANDELSVERTRETERRECHT
Wir beraten Handelsvertreter, die grundsätzlich je nach dem, ob sie selbständig oder unselbständig arbeiten, unter das Handelsvertreterrecht oder das Arbeitsrecht fallen. Häufig entstehen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Handelsvertretern im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen, Provisionsansprüchen, Ausgleichsansprüchen und Wettbewerbsverboten.
INSOLVENZARBEITSRECHT
Wir beraten zu allen Fragestellungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen, wenn sich das Unternehmen in der Insolvenz oder Sanierungsphase befindet. Um unseren Mandanten eine vollumfängliche Unterstützung bieten zu können, arbeiten wir bei Bedarf mit unserem Kooperationspartner, einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei für Insolvenzrecht, zusammen.
INTERNATIONALES ARBEITSRECHT
Wir beraten international zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und über das anzuwendende Recht, wenn das Arbeitsverhältnis Auslandsberührung aufweist.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Arbeitnehmer ausländische Staatsangehörige sind, deutsche Arbeitnehmer für deutsche Unternehmen im Ausland arbeiten, oder deutsche Arbeitnehmer für ausländische Unternehmen im In- und Ausland arbeiten.
ANDERE RECHTSGEBIETE
Wir beraten ausschließlich im Arbeitsrecht, um unseren Mandanten bestmögliche Leistungen bieten zu können. Das Arbeitsrecht berührt häufig jedoch auch andere Rechtsgebiete wie z.B. Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Privatrecht. Wir können unseren Mandanten erstklassige Rechtsanwälte und Fachanwälte anderer Rechtsgebiete empfehlen, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten.