HIER ERHALTEN SIE INFORMATIONEN ZUM THEMA
FÜHRUNGSKRÄFTE
Führungskräfte sind Personen, die in einem Betrieb, Unternehmen oder Konzern eine leitende Funktion (z.B. Planung, Organisation oder Kontrolle) ausüben und/oder die Verantwortung über mehrere Mitarbeiter haben. Bei dem Begriff „Führungskraft“ handelt es sich um einen Oberbegriff für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Eine Führungskraft ist nicht per se mit einem leitenden Angestellten gleichzustellen. Leitende Angestellte sind Personen, die im Wesentlichen mit Arbeitgeberfunktionen im weiteren Sinne betraut sind oder besonders qualifizierte Aufgaben für den Betrieb oder das Unternehmen weitgehend selbständig wahrnehmen. Eine einheitliche, allgemeingültige Definition des leitenden Angestellten gibt es nicht, allerdings sind Begriffsbestimmungen in einzelnen Gesetzen geregelt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist beschrieben, wer leitender Angestellter ist und wann „im Zweifel“ die Eigenschaft als leitender Angestellter bejaht werden kann. Demnach ist leitender Angestellter, wer folgende Kriterien alternativ erfüllt: selbständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis (Personalverantwortung); Generalvollmacht oder Prokura (Vertretungsbefugnis); Aufgaben von Bedeutung für Bestand und Entwicklung des Unternehmens oder des Betriebes (Qualifizierter Aufgabenbereich). Der individuelle Gehaltsfaktor oder generell das Gehaltsniveau im Unternehmen kann „im Zweifel“ für das Vorliegen der Eigenschaft als leitender Angestellter sprechen.
LEGISPRO EXPERTENHINWEIS
LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA FÜHRUNGSKRÄFTE
Unklare und unvollständige Regelungen in einem Arbeitsvertrag führen oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Unternehmensführung und leitenden Angestellten. Erfahrungsgemäß entstehen die häufigsten Streitfälle bei der Frage, ob ein bei der Einstellung ausgesprochener geldwerter Vorteil (z.B. Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung oder Gewinnbeteiligung) eine rechtsverbindliche Zusage darstellt oder unverbindlich in Aussicht gestellt wurde. Beweisfragen lassen sich später nur schwer klären. Noch schwieriger wird die Beweislage, wenn personelle Veränderungen innerhalb der Unternehmensleitung vorliegen (z.B. Vorgesetztenwechsel). Insbesondere nachfolgende Regelungen sollten zumindest in einem Arbeitsvertrag für Führungskräfte vereinbart werden: Eintrittstermin, Vertragsdauer und Kündigung, Tätigkeit und Verantwortungsbereich, Haftungsregelung, Gehaltsbestandteile (z.B. Tantieme, Zielvereinbarung / Bonus, Gratifikation, Sonderzuwendung), Sachleistungen neben dem Gehalt (z.B. Dienstwagen, Kostenübernahme für Telefon und Wohnung, Unfallversicherung), Dienstort und Kostenübernahme für Umzug, Erstattung der Reisekosten, Gewährung von Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Tod, betriebliche Altersversorgung, Weiterbildungsangebot, Nebentätigkeit, Geheimhaltung, Diensterfindungen, etwaige Ergänzungen zum Arbeitsvertrag (z.B. Datenschutz- und Dienstwagenüberlassungsregelung) und Schlussbestimmungen.
Unser Leistungsangebot für leitende Angestellte und Führungskräfte:
Statusbestimmung des leitenden Angestellten nach § 5 Abs.3 BetrVG
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)
Prüfung und Gestaltung von Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland
Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere Vereinbarungen zu variablen Vergütungsbestandteilen (Provision, Prämie, Tantieme oder Gratifikation), Rückzahlungsklauseln und Wettbewerbsverboten
Abwehrmöglichkeiten, insbesondere strategische Beratung und Gestaltung einer Gegendarstellung bei Erhalt einer Abmahnung / Ermahnung
Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen (Arbeitsverhältnis beenden) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des leitenden Angestellten
Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des leitenden Angestellten
Bundesweite Vertretung und Prozessführung vor den Arbeitsgerichten
LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA FÜHRUNGSKRÄFTE
SPRECHEN SIE UNS AN
Diese Themen könnten Sie auch interessieren
RECHTLICHER HINWEIS
Bei den vorstehenden Informationen, Hinweisen und Tipps handelt es sich um allgemeine rechtliche Informationen, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt ersetzen, welcher die Besonderheiten des Einzelfalls mit Ihnen im Rechtsberatungsgespräch eingehend ermitteln und berücksichtigen kann. Zur Lösung von rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.
Die LEGISPRO Redaktion bemüht sich, die für Sie bereitgestellten Informationen äußerst sorgfältig auszuwählen, aktuell zu halten und auf Richtigkeit zu überprüfen. Die bereitgestellten Informationen und Seiten sind nicht abschließend. Für ihre Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt im Besonderen auch für die Fälle, in denen sich die Rechtsprechung ändert oder rechtliche Vorschriften ändern.
LEGISPRO behält sich vor, vorstehende Informationen ohne vorherige Ankündigung teilweise oder vollständig und nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.