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Mobbing

Mobbing ist nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die fortgesetzte Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetze. Zur weiteren Beschreibung von Mobbing zieht der BAG in der Regel die Definition einer benachteiligenden Belästigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heran. Demnach bezeichnet Mobbing ’’unerwünschte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird’’. Beim Mobbing handelt es sich um eine wiederholende und regelmäßige Handlung, die gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichtet ist. Typische Mobbing-Handlungen können sich z.B. aus der Fehlbewertung des Vorgesetzten (auch Bossing genannt), Übertragung sinnloser Arbeiten, dem Ausschluss von Informationen oder der Androhung mit Gewalt am Arbeitsplatz, aber auch im Internet (Cyber-Mobbing) oder in der Schule ergeben. Eine einzelne Handlung kann für sich isoliert nicht per se als Mobbing-Handlung bewertet werden. Entscheidend sind immer die Gesamtumstände. So kann es sich bei einer nachvollziehbaren Kritik oder das bloße Überschreiten des Direktionsrechts durch einen Vorgesetzten nicht gleich um Mobbing handeln, sondern um eine bloße Auseinandersetzung am Arbeitsplatz. Schreiten Arbeitgeber gegen eine bekannte Mobbing-Handlung nicht ein, können sie sich schadensersatzpflichtig machen, weil sie rechtswidrig und schuldhaft gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen.

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Beim Mobbing handelt es sich regelmäßig um einen grundrechtlichen Eingriff in das Persönlichkeits- und Freiheitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers. Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene Mobbing-Opfer zu schützen und wenn möglich bereits im Vorfeld präventiv gegen ''Mobbing-Täter'' vorzugehen. Führungskräfte sollten Auseinandersetzungen vermeiden und das vertrauensvolle Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Ursachen aufzuklären und falls erforderlich arbeitsrechtliche Konsequenzen bei den mobbenden Arbeitnehmern anzukündigen (z.B. Abmahnung oder Kündigung). Bei den ''Mobbing-Opfern'' sollte in Erwägung gezogen werden, ob eine Versetzung oder vorübergehende Freistellung in Betracht kommt. Bei dem Arbeitnehmer liegt in der Regel die Beweislast. In einem Rechtsstreit steht oft Aussage gegen Aussage. Daher wird Arbeitnehmern regelmäßig empfohlen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem die Aufzeichnungen so präzise wie möglich, insbesondere nach Handlungen, Zeugen, Datum und Uhrzeit dokumentiert werden. Mit diesen Aufzeichnungen kann zumindest die Regelmäßigkeit und Systematik der einzelnen Mobbing-Handlungen in einem späteren Rechtsstreit nachgewiesen werden.

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