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HANDELSVERTRETER

Handelsvertreter ist nach dem Handelsgesetzbuch ein selbständiger Gewerbebetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer wird in der Regel ein Handelsvertretervertrag in Form eines Dienstvertrages über Geschäftsbesorgungen geschlossen. Regelmäßig kommt es zu der Abgrenzungsproblematik zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer freien Mitarbeit. Dabei kommt es auf bestimmte Abgrenzungskriterien an (siehe Scheinselbständigkeit). Nach dem Gesetz muss ein Handelsvertreter „im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen können.“ Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegen. Im Gegensatz zum Handelsvertreter werden Vertragshändler und Franchisegeber im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig. Nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses streiten sich die Vertragspartner häufig über einen Ausgleichsanspruch, der sich aufgrund der Vorteilserbringung von Geschäftsverbindungen durch den Handelsvertreter aus dem Handelsgesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen ergeben kann. In der Regel ist eine Tätigkeit für andere Unternehmer oder der Abschluss eigener Geschäfte zulässig, sofern die Interessen des Unternehmers nicht beeinträchtigt werden. Nach der Vertragszeit kann ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Hier gelten strenge Vorgaben. Insbesondere muss für eine bestimmte Dauer eine angemessene Entschädigung an den Handelsvertreter gezahlt werden. Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall und die Vertragslage unter Einbeziehung der Gesamtumstände an.

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LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter in sämtlichen Fragen rund um das Thema Handelsvertreterrecht. Das Leistungsangebot von LEGISPRO beinhaltet die Erstellung und Ausgestaltung eines Handelsvertretervertrages bis zur rechtssicheren Abwicklung nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

Unser Leistungsangebot für Handelsvertreter:

  • Vertragsgestaltung / Vertragsoptimierung

  • Prüfung und Berechnung eines möglichen Ausgleichsanspruchs nach einer Kündigung

  • Prüfung bei Einräumung eines exklusiven Gebietschutzes bzw. Vertriebsschutzes

  • Vertretung bei Buchauszugs-, Provisions- und Ausgleichsansprüchen

  • Abgrenzungsproblematik zwischen abhängiger Beschäftigung und freier Mitarbeit

  • Prüfung des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts

  • Außergerichtliche Vertretung und bundesweite Prozessführung

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