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KÜNDIGUNG
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, wodurch das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden beendet werden soll. Damit die Erklärung der Kündigung wirksam wird, muss die Kündigung schriftlich im Original erfolgen. Sie muss eigenhändig oder durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Häufig kommt es zu Fehlern, die bereits in der Form der Kündigung oder im Bereich des Zugangs liegen, so dass Kündigungen allein deshalb immer wieder unwirksam sind. Gründe für die Kündigung müssen in der Regel nicht angegeben werden. Auch bei der Angabe der vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist, insbesondere bei dem im Kündigungsschreiben aufgeführten Beendigungsdatum, schleichen sich gelegentlich Fehler ein, was rechtliche Folgen haben kann. Ganz entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, weil sich danach entscheidet, ab wann die Kündigungsfrist in Gang gesetzt wird und ab wann gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage (Frist beträgt drei Wochen ab Zugang) erhoben werden kann. Problematisch kann der Zugang der Kündigung per Post sein, weil es schon einmal vorkommen kann, dass diese nicht ankommt. Bei einer persönlichen Übergabe der Kündigung unter Zeugen entstehen erfahrungsgemäß die wenigsten Probleme, die den Zugang betreffen. Bei einer ordentlichen Kündigung (z.B. aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen) gelten die anzuwendenden Fristen. Bei einer außerordentlichen Kündigung (z.B. fristlosen Kündigung) ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Jedoch muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigung unzumutbar macht. Außerdem ist die Zweiwochenfrist gemäß § 626 Abs.2 BGB ab Kenntnis des Kündigungsgrundes zu beachten.
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Besonders in den Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz kommt es in der arbeitsrechtlichen Praxis ausgesprochen häufig zu Fehlern sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer. Fehler bei der Kündigung durch den Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer erhebliche Vorteile, insbesondere auch finanzieller Natur, einbringen. Umgekehrt kann der Arbeitnehmer durch Unkenntnis seiner rechtlichen Möglichkeiten und durch unterlassenes (fristgerechtes) Handeln, einem geschickt agierenden Arbeitgeber erhebliche Nachteile und hohe Kosten ersparen. Insofern ist eine anwaltliche Beratung gerade in Kündigungsangelegenheiten für die jeweils betroffene Partei äußerst empfehlenswert. Klickt in den Blog-Beitrag Kündigung erhalten-5 wesentliche Tipps für Arbeitnehmer und informiert euch darüber, welche konkreten Maßnahmen nach einer Kündigung unbedingt unter Beachtung der Fristen im Arbeitsrecht umzusetzen sind, um keine Rechte zu verlieren.
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