Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass dienstliche SMS des Arbeitgebers in der Freizeit nicht gelesen werden müssen Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen muss. Der Fall betraf einen Notfallsanitäter, dessen Arbeitgeber ihm eine Ermahnung und d...
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