Es ist einer der Klassiker im Arbeitsrecht – Ein Arbeitnehmer wird gekündigt und geht mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber stellt die Zahlungen sofort nach Ausspruch der fristlosen Kündigung oder nach Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist ein, weil er an der Wirksamkeit der Kündigung festhält. Obwohl der Arb...
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