7 Mobbinghandlungen erkennen und wie vorgehen? + Checkliste
Fühlst du dich von Kolleg:innen oder Vorgesetzten belästigt oder ''gemobbt''? Gehst du regelmäßig eingeschüchtert auf die Arbeit? Hast du das Gefühl, dass die Arbeit dich gesundheitlich beeinträchtigt, weil du angeschrien oder beleidigt wirst? Dann bist du hier genau richtig.
Solange du das Gefühl hast, dass du dich einfach nicht wohl bei der Arbeit fühlst, weil du von Grund auf nicht gerne mit vielen Menschen zusammen bist, kann das einen anderen Grund haben und nichts mit MOBBING zu tun haben. Meidest du stattdessen lieber Meetings bzw. Videokoferenzen oder den Mittagstisch bzw. die Frühstückspause in einer Gruppe, weil sich ein bestimmter Kollege/eine bestimmte Kollegin dort befindet oder ein/e bestimmte/r Vorgesetzte/r teilnimmt, verschwindet die Motivation zur Arbeit zu gehen. Es macht keinen Spaß mehr. In diesem Fall spricht viel dafür, dass du einen ''Mobber'' an deinem Arbeitsplatz hast, dem du aus dem Weg gehst.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du die häufigsten 7 Mobbinghandlungen erkennst und dagegen vorgehen kannst. Du kannst auch anderen beistehen, falls du Mobbinghandlungen bei Kolleg:innen erkennst. Am Ende des Beitrags kannst du eine Checkliste herunterladen und dich zukünftig regelmäßig über Themen zum MOBBING, BOSSING (bestimmte Strategien und Beispiele gegen Mobbing, insbesondere auch Cybermobbing und Straining, sowie Musterbrief gegen den Arbeitgeber) über unseren Newsletter informieren, und vieles mehr.
Welche Mobbinghandlungen gibt es? Rechtsberatung
1. Vorenthalten von Informationen, die für die Arbeit relevant sind
2. Bewusstes Zurückhalten des Gehaltes
Das bewusste Zurückhalten des Gehaltes kommt in der Praxis sehr häufig vor, wenn Mitarbeiter:innen aus irgendeinen Grund gekündigt werden sollen. Spricht der Arbeitgeber wahllos Kündigungen oder Abmahnungen aus, spricht ebenfalls viel für das Vorliegen einer Mobbinghandlung (Kategorie: Angriffe gegen den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses).
3. Generelle Abwertung der Person
Werden Mitarbeitende ständig abgewertet, indem sie pauschal als unfähig kritisiert werden, ohne dass berechtigte Gründe vorliegen, kann dies als Mobbinghandlung gewertet werden. (Kategorie ''Destruktive Kritik'')
4. Bewusstes Ausgrenzen / Räumliche Isolation
Sehr häufig findet eine räumliche Isolation von Mitarbeitenden statt, das heißt, sie werden aus üblichen gegenseitigen Freundlichkeiten im Kollegenkreis ausgeschlossen oder an einen abgelegenen Arbeitsplatz versetzt (Kategorie: ''Angriffe gegen die soziale Integration''). In diesen Fällen ist es auch nicht erwünscht, dass Mitarbeitende ihre Meinung äußern, sodass man von Mobbing sprechen kann
5. Gezielte Ungleichbehandlung
Als Angriff gegen das Selbstwertgefühl und damit einer Mobbinghandlung gleichzusetzen, ist die gezielte Ungleichbehandlung von bestimmten Mitarbeitenden (Kategorie: ''Angriffe gegen das soziale Ansehen im Beruf'').
6. Zurücknahme / Verschiebung eines bewilligten Urlaubs
Unter die Kategorie ''Angriffe gegen die Privatsphäre'' fällt insbesondere die Zurücknahme und Verschiebung eines bewilligten Urlaubs. Ebenso häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter:innen aufdringliche Anrufe zu Hause aus vorgeschobenen dienstlichen Anlässen erhalten oder aufgefordert werden, zur Arbeit zu erscheinen (z. B. trotz Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit). Diese Fälle können als Mobbinghandlungen gegen bestimmte Mitarbeiter:innen gewertet werden.
7. Bewusstes Ignorieren von Mobbinghandlungen
Wie gegen Mobbing vorgehen? - Strategien gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Im zweiten Schritt solltest du dich über die Richtlinien bei Mobbing in deinem Unternehmen informieren. Erfahre soviel wie nötig und spreche möglichst früh mit dem Mobber über sein Verhalten. Weiter solltest du alle Mobbinghandlungen in einem Mobbing-Tagebuch festhalten und mit der zuständigen Beschwerdestelle sprechen. Im letzten Schritt hilft meistens nur die Einschaltung eines Rechtsanwalts/Fachanwalts für Arbeitsrecht. Hierfür könnte auch der vorherige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Ihr solltet euch auf keinen Fall zu einer Eigenkündigung oder einem vorschnellen Aufhebungsvertrag drängen lassen. Denkt bitte daran, dass es bei Eigenkündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen zu finanziellen Nachteilen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrfrist von drei Monaten) kommen kann.
- Ihr habt Fragen zu den Themen Mobbing und wie ihr euch dagegen wehren könnt?
- Ihr habt selbst Erfahrungen mit Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz gemacht?
- Ihr wollt wissen, wer euch helfen kann und was eure Rechte sind?
- Ihr kennt jemanden der betroffen ist und professionelle Rechtsberatung benötigt?
Mehr zum Thema Mobbing im Strafrecht und Zivilrecht: https://www.koerperverletzung.com/mobbing/
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Bild: Pixabay.com/geralt
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