5 Tipps gegen Mobbing, Bossing am Arbeitsplatz - was tun?

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Wann fängt Mobbing an und wann hört Mobbing auf? Oftmals wird MOBBING und BOSSING gar nicht von Vorgesetzten oder Arbeitgebern bemerkt, obwohl es eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern gibt. Mitarbeiter sprechen erst sehr spät oder gar nicht mit Vorgesetzten oder Chefs über diskriminierende Vorfälle oder Schikanen, die im Gesamtkontext eine Verletzung der Persönlichkeit oder Gesundheit darstellen können. Liegt bei einer ''schroffen'' Anweisung durch den Vorgesetzten schon BOSSING vor? Darf der Arbeitgeber ohne vorherige Ankündigung den Zugang zum digitalen Server oder Account sperren? Darf man dem Arbeitnehmer sinnlose Arbeiten geben? Ist es erlaubt, Arbeitnehmern ihre Arbeiten teilweise oder komplett zu entziehen? Dürfen Weihnachtsgeschenke nur an bestimmte Mitarbeiter vergeben werden? Muss eine Frist bei der Durchsetzung der Ansprüche beachtet werden? Die Antworten auf diese Fragen und die Abwehrmöglichkeiten für Arbeitnehmer gegen diskriminierende Handlungen stellen wir in diesem Beitrag vor. Los geht' s!

Mobbing vs. Diskriminierung 

Unter MOBBING wird ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren verstanden, welches sich gegen eine bestimmte Person richtet. Häufigste Mobbinghandlungen sind: Ausgrenzen, Überwachen, Beschimpfen, Entziehen von Arbeiten oder Vergabe von sinnlosen oder unlösbaren Arbeiten. Ähnlich wie beim Mobbing bei Kindern können auch Erwachsene, am Arbeitsplatz, derartige Erfahrungen durchmachen.

Bei einer DISKRIMINIERUNG wird ein Mensch wegen eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschriebenen Merkmals benachteiligt. Hierzu gehören: RASSE, ETHNISCHE HERKUNFT, GESCHLECHT, RELIGION, WELTANSCHAUUNG, BEHINDERUNG, ALTER und SEXUELLE IDENTITÄT.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat Mobbing-Definitionen entwickelt, die dem im AGG definierten Begriff der ''Belästigung'' ähnlich sind.

Bossing vs. Staffing

Handelt es sich bei dem Mobbenden um den Vorgesetzten selbst, bezeichnet man dies als BOSSING (vom englischsprachigen ''boss'' = Vorgesetzter). Werden Vorgesetzte von Mitarbeitern schikaniert, spricht man von STAFFING (vom englischsprachigen ''staff'' = Personal). Letzteres kommt eher selten vor. Entscheidend ist, ob die Handlungen, die für Mobbing sprechen, über eine gewisse Zeit ausgeübt werden und wie schwerwiegend sie im Einzelfall sind.

Was tun bei Mobbing oder Diskriminierung? - Rechtsberatung

Arbeitnehmer, die sich gemobbt und krank fühlen, können vor den zuständigen Arbeitsgerichten eine Schadensersatzklage gegen ihren Arbeitgeber erheben. Möglich ist aber auch ein Schmerzensgeldanspruch. Doch nicht jede Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Persönlichkeitsrechts führt zur Zahlung einer Entschädigung. Es muss sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung handeln. Sofern es für die einzelnen Maßnahmen des Arbeitgebers jeweils einen konkreten sachlichen Anlass gibt, liegt grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung vor. LEGISPRO bietet umfangreiche Rechtsberatung und berät Sie bei Mobbing, Bossing und Diskriminierung.

1. Beschwerderecht 

Arbeitnehmer, die sich im Sinne des AGG belästigt fühlen, können eine Beschwerde bei der betrieblichen Beschwerdestelle einreichen.

2. Leistungsverweigerungsrecht 

Liegt ein berechtigtes Leistungsverweigerungsrecht seitens des Arbeitnehmers vor, kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass er seine Arbeit verweigert. Vorsicht ist jedoch geboten, weil der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, dass eine Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber vorliegt. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer vor Inanspruchnahme seines Leistungsverweigerungsrechts dem Arbeitgeber ankündigen muss, dass er hiervon Gebrauch machen wird und ihm Gelegenheit zur Abhilfe einzuräumen hat. Liegt weder eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitgebers noch eine vorherige Ankündigung der Einstellung der Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber vor, riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung oder sogar eine Kündigung.

3. Entschädigungs- /Schadensersatzrecht 

Verletzt der Arbeitgeber eines der Merkmale im AGG, kann sich ein Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch für den Arbeitnehmer ergeben.

4. Schmerzensgeld  

Schmerzensgeld wegen einer Mobbinghandlung, die sich nicht aus dem AGG ergibt, kann aus Vertrag oder einer unerlaubten Handlung möglich sein.

5. Verfristung/ Verwirkung/ Verjährung 

Bei Mobbing gelten auch die üblichen Ausschlussfristen, die sich sowohl aus Vertrag als auch Tarifvertrag ergeben können. Allerdings beginnt die Frist in der Regel mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung, weil sich der Anspruch aus einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsbeeinträchtigung über einen längeren Zeitraum entwickeln kann. Die Untätigkeit des Arbeitnehmers lässt nicht ohne Weiteres auf eine Verwirkung schließen. Im Übrigen gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist. 

Demgegenüber gelten bei einer Diskriminierung im Sinne des AGG spezielle Fristen. Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG müssen innerhalb einer Zweimonatsfrist schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird ein Bewerber diskriminiert, beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnung. Anschließend beginnt eine weitere Dreimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Für Schadensersatzansprüche gilt nach der schriftlichen Geltendmachung die allgemeine Verjährungsfrist.

Fazit

Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als man denkt. Wer sich betroffen fühlt, sollte von Anfang an ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem der Vorfall, die ''mobbende(n)'' Person(en), Zeuge(n), die Art, die Handlung, der Ort, die Zeit und der Anlass so genau wie möglich aufgeführt werden. Nur so kann eine rechtliche Prüfung und Einordnung der Rechtslage vorgenommen und Lösungsvorschläge ausgearbeitet werden, die für die Weiterbeschäftigung des ''Gemobbten'' bei dem Arbeitgeber erfolgversprechend sind. Entscheidend für die Beweisführung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der im Einzelfall vorgetragene Sachverhalt und dieser lässt sich nun mal am besten von dem Betroffenen selbst nachweisen.

  • Ihr habt Fragen zu den Themen Mobbing und Diskriminierung (AGG)?
  • Ihr habt selbst Erfahrungen mit Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz gemacht?
  • Ihr wollt wissen, wie Ihr euch erfolgreich wehren könnt und was eure Rechte sind?
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Bild: Pixabay.com/mohamed_hassan


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