Kündigung bei Amazon | Weltgrößter Online-Versandhändler streicht 18.000 Jobs – Was können gekündigte Angestellte jetzt tun?

Kuendigung-Arbeitsvertrag-Arbeitsrecht-Online-Versandhandel-Amazon Was tun bei Kündigung? - Die wichtigsten Handlungsschritte findet ihr hier

Der Personalabbau beim weltgrößten Online-Versandhändler Amazon wird offenbar größer ausfallen als ursprünglich gedacht. Vorstandschef Andy Jassy kündigte gestern Abend gegenüber den Mitarbeitern die Streichung von mehr als 18.000 Stellen an. Die Kündigungswelle fällt somit weitaus höher aus, als zuvor angenommen. Im November waren es noch 10.000 Jobs gewesen, die gestrichen werden sollten. Dies ist der größte Personalabbau in der Geschichte des 1994 gegründeten US-Unternehmens. Amazon beschäftigte zuletzt weltweit rund 1,5 Millionen Mitarbeiter, hauptsächlich in der Liefer- und Lagerinfrastruktur. Die Maßnahmen sollen vor allem die Bereiche E-Commerce und Personalwesen betreffen. Die meisten Mitarbeiter arbeiten in der Liefer- und Lagerstruktur, daher ist davon auszugehen, dass gegenüber diesen Arbeitnehmern die meisten Kündigungen ausgesprochen werden.

Das Führungsteam von Amazon ist sich nach eigenen Angaben bewusst, wie schwierig die Entlassungen für die betroffenen Mitarbeiter sind und trifft solche Entscheidungen nicht leichtfertig. Allerdings ist dieser Schritt angeblich zwingend notwendig, um die Kosten zu reduzieren. Amazon hatte bereits im November damit begonnen, im größeren Stil Stellen zu kürzen, nachdem es in den Vorjahren wegen des Online-Bestellbooms in der Pandemie zu vermehrten Einstellungen gekommen war.

Was können gekündigte Arbeitnehmer tun?

Zunächst das Wichtigste: Sichern Sie sich Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Sie haben eine Frist von exakt 3 Wochen (Zugang ist entscheidend), in denen Sie nach Erhalt einer Kündigung Klage erheben können. Sie sollten daher zeitnah entscheiden, ob Sie dies tun möchten. Wenn Sie Kündigungsschutz beanspruchen können, was in Unternehmen mit vielen Mitarbeitern in der Regel der Fall ist, haben Sie durchaus Chancen auf eine attraktive Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Besonders bei Massenkündigungen stellen sich Arbeitgeber häufig frühzeitig auf die Möglichkeit von Kündigungsschutzverfahren ein und haben möglicherweise ein Interesse daran, solche Klagen zu vermeiden oder diese frühzeitig zu beenden. In solchen Fällen ist es möglich, dass Ihnen von Ihrem Arbeitgeber eine geldwerte Leistung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes bezahlt werden könnte.

Im Falle einer Kündigung sind dies die wichtigsten Handlungsschritte:

  1. Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen beachten. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung.
  2. Lassen sie sich nicht vorschnell von einem angebotenen Abwicklungsvertrag überzeugen. Diese müssen nicht immer vorteilhaft für Sie sein oder bieten allenfalls nur geringe Vorteile. Prüfen Sie diesen daher genau. Suchen Sie sich Hilfe bei einem Experten, z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  3. Sprechen rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit Ihrem Rechtsanwalt und lassen Sie sich von diesem unterstützen.
  4. Finden Sie bei betriebsbedingten Kündigungen heraus, wen oder wen es nicht von Ihren Kollegen trifft und ob diese gegebenenfalls nicht ganz so hart wie Sie von der Kündigung betroffen sein könnten.
  5. Wenn möglich, sichern Sie Beweise, die im Zusammenhang mit der Kündigung stehen könnten und sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber.
  6. Suchen Sie den Kontakt zu dem Betriebsrat.
  7. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

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