Versetzung und Arbeitsort – was darf der Arbeitgeber?

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Stellt euch vor, ihr werdet von eurem Arbeitgeber aufgefordert, eine neue Tätigkeit auszuführen oder an einen anderen Arbeitsort ''versetzt''.

Obwohl ihr bisher in einer leitenden Position gearbeitet habt, sollt ihr auf einmal dauerhaft neue Aufgaben ausführen und einem Sachbearbeiter gleichgestellt werden. Darf der Arbeitgeber das?

Die Antwort lautet: ES KOMMT DARAUF AN, welche Formulierungen im Arbeitsvertrag vereinbart wurden und wie weit das WEISUNGSRECHT oder DIREKTIONSRECHT des Arbeitgebers reicht.

Was ist eine Degradierung?

In den meisten Fällen geht mit einer Verschlechterung der bisherigen Position auch eine Gehaltskürzung einher. Dies nennt man auch Degradierung, bzw. Herabsetzung von einer verantwortungsvollen auf eine niedrigere Stufe. Ein Beispiel ist die Herabsetzung der Position einer Führungskraft zum Sachbearbeiter. In diesem Beitrag möchten wir euch Tipps geben, wie man eine Degradierung erkennt und wie man sich dagegen wehren kann. Jeder Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht nur soweit ausüben, wie es im Arbeitsvertrag steht. Existiert ein Betriebsrat, muss dieser vor einer Änderung der Arbeitsbedingungen informiert werden und seine Zustimmung abgeben. Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht auf eine weniger verantwortungsvolle oder schlechter bezahlte Tätigkeit versetzt werden, weil er sonst benachteiligt werden würde. Eine Formulierung im Arbeitsvertrag, wonach ein Arbeitnehmer jede Arbeit ausführen muss, ist ebenfalls nicht rechtens.

Wann übt der Arbeitgeber sein Weisungsrecht aus?

Der Arbeitgeber übt sein Weisungsrecht aus, in dem er den Arbeitnehmer auffordert, einen neuen Tätigkeitsbereich oder Arbeitsplatz (in einer anderen Abteilung oder an einem anderen Arbeitsort) zu übernehmen. Es kann aber auch sein, dass die Aufgaben des Arbeitnehmers an die anderen Kollegen verteilt werden und er zwangsläufig seinen bisherigen Job völlig verlieren soll. Vereinzelt kommt es vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag anbietet oder eine Änderungskündigung ausspricht.

Wann tun gegen eine rechtswidrige Maßnahme?

Lasst euch nicht zu lange Zeit. Die Rechtsprechung nimmt zwar keine Fristen an, allerdings kann das Recht verwirkt sein, das heißt nach spätestens zwei Jahren kann nach der Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich nicht mehr gegen eine Versetzung vorgegangen werden. Aber was kann man gegen die Maßnahmen des Arbeitgebers tun, wenn eine mögliche Benachteiligung vorliegt? Die Arbeit verweigern wäre keine gute Idee. Dann könnte eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Wurde kein Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt, muss die Versetzung zumutbar sein. Unzumutbar ist der neue Arbeitsplatz z.B. wenn der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf seine sozialen Lebensverhältnisse versetzt werden soll.

Wurde eine Versetzungsklausel vereinbart?

In den meisten Arbeitsverträgen befindet sich eine Versetzungsklausel. Diese Klausel berechtigt den Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seiner Interessen an einen anderen Arbeitsort zu versetzen. Ist die Formulierung unwirksam, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine anderen Aufgaben zuweisen. Bei familiären Verpflichtungen (z.B. alleinerziehendes Elternteil schulpflichtiger Kinder oder Pflege eines nahen Angehörigen) könnte eine Versetzung unzumutbar sein.

Fazit

Als Arbeitnehmer kann es sich lohnen, bereits im Arbeitsvertrag enge Formulierungen zum Tätigkeitsbereich, Einsatzort und zur Arbeitszeit zu vereinbaren, um das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken. Wenn z.B. der Tätigkeitsbereich im Arbeitsvertrag ''eng'' geschnürt wurde, dann ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers für die Zuweisung anderer Aufgaben deutlich eingeschränkter. Selbst wenn der Arbeitnehmer jahrelang an demselben Arbeitsort tätig war, ist er nicht ohne weiteres vor einer Versetzung geschützt. Dies gilt nach der Rechtsprechung der Gerichte auch dann, wenn im Arbeitsvertrag nur der Ort genannt wird, an dem die Einstellung des Arbeitnehmers erfolgt ist.

Ihr habt Fragen zum Thema Versetzung, Arbeitsvertrag und/oder Direktionsrecht? Weitere interessante Beiträge zum Thema Arbeitsvertrag findet ihr hier im LEGIS BLOG, wie zum Beispiel der Beitrag zur Vertragsklausel: ''Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?''JETZT kostenfreies Ersteinschätzungsgespräch über unsere Online Rechtsberatung vereinbaren!

Bild: Pixabay.com/mohamed_hassan

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