Arbeitsvertrag kündigen: die 4 größten Fehler - inkl. worst-case scenario
''Raus kommt man immer'' ... könnte man meinen, wenn ein neuer Job gefunden wurde oder ein Jobwechsel ansteht. Also suchen viele nach einer Vorlage für eine Kündigung im Internet und werden schnell fündig. Doch reicht eine solche Vorlage aus, um alles richtig zu machen?
Nein!
Häufig kommt es gerade auf den Einzelfall an und was ihr genau mit dieser Kündigung wollt. Wir haben euch hier die 4 größten Fehler zusammengefasst, damit ihr nicht so schnell in Schwierigkeiten kommt. Im Schlussteil erfahrt ihr, was euch im schlimmsten Fall (worst-case szenario) passieren kann, wenn die Kündigung nicht angenommen wird.
Fehler #1: Keine Kündigung auf Papier
Fehler #2: Falsche Kündigungsfrist berechnet
Fehler #3: Unterschrift vergessen
Fehler #4: Kündigungsschreiben nicht zugestellt
Last but not least: worst-case szenario
Schließlich stellt sich die Frage, was euch im schlimmsten Fall passieren kann, wenn die Kündigung am Ende doch fehlerhaft ist?
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann eine Vertragsstrafe in Betracht kommen. Probleme können sich auch bei dem Bezug von ALG I mit der Agentur für Arbeit ergeben (Sperrfrist, etc.), sodass die Kündigungsfrist immer eingehalten werden sollte.
Praxisbeispiel: Vereinbart wurde eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und eine Vertragsstrafe von 1 Monat bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsvertrages.
Tatsächlich kündigt Arbeitnehmer:in mit Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Hier kommt es immer darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. In dem Praxisbeispiel würden wir zunächst prüfen, ob die Vertragsstrafe wirksam vereinbart wurde. In der Regel muss diese klar und deutlich vereinbart sein und darf max. ein Bruttomonatsgehalt betragen. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen den/die Arbeitnehmer/in gelten gemacht werden, weil nicht so schnell Ersatz gefunden werden kann.
In den meisten Fällen lassen Arbeitgeber:innen aber mit sich sprechen und verhandeln, weil sie selbst kein Interesse an einem Rechtsstreit haben.
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Bild: ©canva
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