Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch, wenn sie von der Behörde in Quarantäne geschickt werden. Doch aufgepasst: ab dem 01. November 2021 sollen Ungeimpfte keine Entschädigung mehr erhalten, wenn für sie eine Impfempfehlung gilt und der Verzicht auf eine Coronaimpfung nicht aus gesundheitliche...
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