Befristung - häufigste Fehler (+Checkliste für Arbeitgeber)

Befristung, Verlängerung Befristung, Kettenbefristung, Arbeitgeber, Anwalt, Rechtsberatung in der Nähe von 60313 Frankfurt am Main Befristung - häufigste Fehler (+Checkliste für Arbeitgeber)

Befristungen dienen meistens dem Zweck, Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit näher kennenzulernen oder auf bestimmte, unerwartete Ereignisse – wie z.B. Elternzeit oder längere Erkrankung eines Mitarbeiters – flexibel reagieren zu können. Doch ist eine Befristung nicht wirksam abgeschlossen worden, kann sich der Mitarbeiter auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen und die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen.

Im schlimmsten Fall reicht der Mitarbeiter eine Klage beim Arbeitsgericht ein, um feststellen zu lassen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt. Dann können Arbeitgeber nur noch eine Kündigung aussprechen, um das Arbeitsverhältnis beenden zu können – und das wird teuer.

In diesem Beitrag findet ihr die häufigsten Fehler, die bei Befristungen vorkommen. Hier haben wir euch eine Checkliste für Arbeitgeber zusammengestellt, die verwendet werden kann, wenn ein Mitarbeiter befristet eingestellt oder eine Befristung verlängert werden soll. Mit diesen einfachen Regeln können unnötige Fehler vermieden werden - FEHLER, die Arbeitgebern viel Geld kosten.

Los geht' s:

Vorbeschäftigungsverbot

Schließt eine Befristung ohne Sachgrund NIEMALS mit einem Mitarbeiter ab, den ihr schon einmal zuvor bzw. zumindest in den letzten drei Jahren beschäftigt habt. Ausnahmen kann es geben, wenn die Vorbeschäftigung sehr weit zurückliegt, anders gestaltet wurde oder nur von kurzer Dauer war.

Schriftform der Befristung > Vereinbarung grundsätzlich vor Arbeitsbeginn!

Lasst den Mitarbeiter nicht VOR schriftlichem Abschluss einer Befristung für das Unternehmen arbeiten. Ansonsten ist die Befristung in der Regel unwirksam. Ausnahmsweise kann die Befristung wirksam sein, wenn der Arbeitnehmer erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichnet, wenn der Arbeitgeber vor Vertragsbeginn das Angebot zum Abschluss einer Befristung von der Rückgabe einer unterzeichneten   Befristungsvereinbarung abhängig gemacht hat.

Verlängerung der Befristung > immer vor Ablauf des Vertrages

Schließt die Verlängerung der Befristung immer VOR Ablauf des Vertrages und OHNE Unterbrechung ab. Ansonsten gilt die Verlängerung als neue Befristung, bei der ein Sachgrund erforderlich ist.

Schriftform der Verlängerung

Schließt die Verlängerung IMMER schriftlich ab. Ansonsten ist sie unwirksam.

Keine Änderung der Vertragsbedingungen bei Verlängerung

Wenn ihr Regelungen im Arbeitsvertrag (Stundenlohn, etc.) ändern möchtet, ändert diese NIEMALS mit der Verlängerung der Befristung, sondern während des Beschäftigungsverhältnisses. Ansonsten handelt es sich um eine neue Befristung, bei der ein Sachgrund benötigt wird. Im Einzelfall kann es Ausnahmen geben.

Vorzeitige Kündigungsregelung bei Befristung

Vereinbart eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit in dem befristeten Arbeitsvertrag oder durch einen gültigen Tarifvertrag, wonach die Befristung vorzeitig durch eine ordentliche Kündigung beendet werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei einer Befristung möglich.

Erinnerung an Ablauf der Befristung

Erinnert euch mit einer VORFRIST von ca. 3-4 Wochen vor dem vereinbarten Ablauf der Befristung an eine mögliche Verlängerung des Vertrages und prüft nach, ob eine weitere Befristung rechtlich zulässig ist.

Habt ihr Fragen zum Thema Befristung? JETZT kostenfreies Ersteinschätzungsgespräch über unsere Online Rechtsberatung vereinbaren!

Bilder: 

Pixabay.com/PublicDomainPictures

Pixabay.com/geralt

Darf der Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückfo...
Homeoffice - was gehört in eine Regelung? (Checkli...

Ähnliche Beiträge

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://legispro.de/

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Legispro, Rechtsberatung, Anwalt, Arbeitsrecht in Frankfurt

LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte

Büro / Zentrale Frankfurt am Main

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 85 801 801 | Mob.: 0176 57912910

Fax: 069 90 018 223

E-Mail: info@legispro.de

Folge uns auch in den sozialen Netzwerken unter:

Facebook

Instagram

Linkedin

Pinterest

Twitter

Webdesign by Idunatek

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.