Arbeitsrecht - Was tun bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber?

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Ein Praxisfall, der immer wieder vorkommt. Ein Arbeitnehmer ist schon sehr lange im Unternehmen beanstandungsfrei beschäftigt und wird plötzlich krank. Noch während seiner Krankheit erhält er plötzlich eine oder mehrere Abmahnungen und wenige Tage später flattert die Kündigung ins Haus. In einem anderen Fall bekommt ein Arbeitnehmer ohne vorherige Ankündigung mehrere Abmahnungen hintereinander, weil er plötzlich gegen eine Reihe von betriebsinternen Vorschriften verstoßen haben soll. Was habe ich bloß falsch gemacht? Was mache ich denn jetzt? Warum hat mein Arbeitgeber nicht vorher mit mir gesprochen? Das werden sich Arbeitnehmer fragen - aber wie gehen Arbeitnehmer am besten gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vor? Schreibe ich den Arbeitgeber an oder muss ich eine Klage gegen ihn erheben, oder vielleicht beides? Die Antwort ist: Es kommt ganz auf den Einzelfall an. Ein kurzes Arbeitsverhältnis ist anders zu bewerten als ein langes. Hinzu kommt, dass eine Abmahnung formal und inhaltlich korrekt sein muss. Sogar bei der Übergabe der Abmahnung können Fehler passieren, wenn es sich z.B. um einen ausländischen Arbeitnehmer handelt. Inwieweit der Vorwurf in einer Abmahnung gerechtfertigt ist, kann also nicht immer so einfach beantwortet werden. Oftmals reicht schon eine Verwarnung (ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen) des Arbeitgebers aus, um ein Fehlverhalten zukünftig zu vermeiden.

Schreibe ich den Arbeitgeber an oder soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt. Grundsätzlich ist es immer ratsam, zunächst das klärende Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und den Rechtsstreit ohne Rechtsanwalt aus der Welt zu schaffen. Leider kommt es in den meisten Fällen zu (emotionalen) Konflikten und eine einmal ausgesprochene Abmahnung wird nicht so einfach aus der Personalakte entfernt. In diesen Fällen kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und gegen die streitige Abmahnung vorzugehen.

Muss der Arbeitgeber mehrere Abmahnungen aussprechen, bevor er kündigen darf?

Arbeitgeber müssen nicht mehrere Abmahnungen vor einer Kündigung aussprechen. Sie können sogar ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn der Vorwurf so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar wäre. Dann spricht der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus. In der Regel ist die Abmahnung eine Vorstufe für eine verhaltensbedingte Kündigung. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an.

Lohnt es sich, gegen eine Ermahnung oder Abmahnung vorzugehen?

Wenn die Ermahn- oder Abmahnvorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen oder unrichtig dargestellt werden, kann es ratsam sein, das Geschehene aus der Sichtweise des Arbeitnehmers in einer Gegendarstellung gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich darzustellen und richtigzustellen. Der Arbeitgeber sollte innerhalb einer vorgegebenen Frist aufgefordert werden, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder zumindest die Gegendarstellung mit in die Personalakte zu nehmen.

Wie und wann wehre ich mich am besten gegen eine Abmahnung?

Sollte eine Gegendarstellung nicht in die Personalakte hineingenommen werden und weitere Abmahnungen drohen, können sich Arbeitnehmer mit einer Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wehren. Fristen für eine erforderliche Aktivität können sich aus den zugrundeliegenden Vereinbarungen (z.B. Ausschluss-/ Verfallfristen in einem Arbeits- oder Tarifvertrag) oder aus dem Grundsatz der Verwirkung ergeben.

Fazit

Arbeitnehmern ist anzuraten, sich bei Zweifeln über die Richtigkeit einer Abmahnung anwaltliche Unterstützung einzuholen. Bereits eine Gegendarstellung kann den Arbeitgeber zur Entfernung des Abmahnschreibens bewegen, wenn die Gründe plausibel sind oder andere mildere Maßnahmen möglich gewesen wären, um den Arbeitnehmer zu warnen und ähnliche Verhaltensweisen zukünftig zu vermeiden. Schließlich sollte als letzte arbeitsrechtliche Abwehrmaßnahme die gerichtliche Durchsetzung mittels einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte in Betracht gezogen werden. In den meisten Fällen ergibt sich schon in einem zeitnahen Erstinformationsgespräch mit dem Arbeitnehmer, ob und mit welchen Mitteln sich eine Abwehr gegen eine Abmahnung lohnt.

Bild: Pixabay.com/geralt 

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