Arbeitsrecht: Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Aktuell steigen die Temperaturen in Deutschland weiter an und die Hitze kann sehr belastend sein. Gibt es ein Recht auf hitzefrei? - Egal ob am Arbeitsplatz im Büro oder im Homeoffice, im Betriebsfahrzeug, auf der Baustelle oder an anderen Arbeitsplätzen - für viele Arbeitnehmer* bedeutet die Hitzewelle, dass sogar die Arbeit darunter leidet. Aber ab wann ist es zu heiß, um zu arbeiten? Hitzefrei kennt wahrscheinlich jeder noch aus dem Unterricht als Schüler/Schülerinnen oder aus den News, aber welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Arbeitgeber verpflichtet ist, zu handeln? Gibt es allgemein ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer? Welche Regelungen gilt bei der aktuellen Hitzewelle in Deutschland?
Möchtet ihr mehr zu diesem Thema wissen? Falls ja, seid ihr hier genau richtig, wir zeigen euch die besten Rechtstipps zur Hitzewelle am Arbeitsplatz.
An dem heutigen Dienstag im Juli soll eine Hitze von bis zu 40 Grad erwartet werden. Gesundheitlich raten die Mediziner von übermäßiger Belastung ab. Die deutsche Gewerkschaft Verdi fordert sogar anlässlich der steigenden Temperaturen Hitzefrei und längere Pausen für Arbeitnehmer. Doch ist es so einfach wie in der Schule? Kann oder muss der Arbeitgeber ähnlich wie bei den Schulkindern die Arbeit seinen Mitarbeitern Hitzefrei geben, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen oder gibt es andere Regeln? Welche Ansprüche haben Angestellte, Schwangere und schwerbehinderte Menschen, wenn die Temperaturen über 26 Grad im Innenbereich steigen?
In diesem Arbeitsrecht Beitrag erfahrt ihr, ob und welche Gesetze es bei Hitze am Arbeitsplatz gibt, wann der Betrieb handeln muss, welche Personengruppen besonders geschützt sind, welche Besonderheiten im Homeoffice zu beachten sind und was ihr unbedingt für Tipps beachten müsst, damit es nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommt. Los geht's!
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei? Rechtsberatung
1. Wann muss der Arbeitgeber handeln?
Im Büro darf die Temperatur nicht über 26 GRAD steigen. Empfohlene Handlungsmöglichkeiten für das Unternehmen sind zum Beispiel die Anbringung einer Sonnenschutzvorrichtung, flexible Arbeits- und Pausenzeiten oder das Bereitstellen von kühlen Getränken. Wer im Freien arbeitet, der ist je nach Gefährdungslage wegen der UV-Strahlung zu schützen und sollte vom Arbeitgeber z.B. mit Sonnencreme und entsprechender Schutzkleidung versorgt werden.
Ab 30 GRAD sind Betriebe verpflichtet zu handeln. Die vorgenannten Empfehlungen können beispielsweise durch die Lockerung der Bekleidungsregeln (mit Ausnahme von Schutzbekleidung) und / oder Lüftungseinrichtungen ergänzt werden. Bitte beachten: Nach der Arbeitsstättenverordnung gehen technische und organisatorische Maßnahmen den personenbezogenen Maßnahmen vor.
Steigt die Raumtemperatur über 30 GRAD und reichen die vorgenannten Maßnahmen nicht aus, ist der Raum laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
2. Gibt es besondere Fallgruppen bei Hitze am Arbeitsplatz?
Die Besonderheiten, die kaum jemand kennt, sind zum Beispiel bei Eltern zu finden, deren Kinder HITZEFREI bekommen. Angestellte Eltern können bezahlt freigestellt werden, wenn deren Kinder wegen ''Hitzefrei'' nach Hause geschickt werden und wegen kurzfristiger Neuorganisation keine Betreuung vorhanden ist.
Bei Schwangeren und stillenden Müttern, sowie Menschen mit attestierten Gesundheitsproblemen muss der Chef bereits ab 26 GRAD handeln.
3. Hitzefrei für schwerbehinderte Arbeitnehmer?
4. Gelten die Maßnahmen auch im Homeoffice?
Im Homeoffice läuft es anders als am gewöhnlichen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Betriebs. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Zu unterscheiden ist, ob ein TELEARBEITSPLATZ oder eine MOBILE ARBEIT bzw. HEIMARBEIT vereinbart wurde. Bei einem Telearbeitsplatz gelten strengere Regeln, weil der Betrieb für die Ausstattung des Arbeitsplatzes ähnlich wie innerhalb der Räume der Firma zuständig sind. Je nachdem, welches Rechtsverhältnis vorliegt, können also weniger strenge Arbeitsschutzvorschriften gelten, weil sich der Zuständigkeitsbereich des Betriebes verlagert. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um für ihren Gesundheitsschutz zu sorgen. Mehr zu dem Thema HOMEOFFICE findet ihr hier.
5. Können Mitarbeiter einfach die Arbeit verlassen?
Mitarbeiter, bei denen in den Arbeitsräumen die Temperaturgrenzen überschritten werden und die keinen Schutz durch entsprechende Maßnahmen, von Ihrem Vorgesetzen erhalten, sollten nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Hier empfiehlt es sich, Maßnahmen abzusprechen, weil sonst eine ABMAHNUNG wegen Arbeitsverweigerung oder sogar eine verhaltensbedingte KÜNDIGUNG drohen kann.
Was Mitarbeiter gegen eine unberechtigte Abmahnung tun können, findet ihr in unserem Blogbeitrag: Arbeitsrecht - Was tun bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber?
Weitere Inhalte und Regelungen zum Thema Kündigung findet ihr in diesem Blog-Beitrag: Kündigung erhalten: 5 wesentliche Tipps für Arbeitnehmer.
6. Welche Risiken haben Arbeitgeber bei Nichteinhaltung?
Sie riskieren eine Geld- oder Freiheitsstrafe, wenn sie ihre Angestellten bei erhöhter Raumtemperatur weiter arbeiten lassen und je nach Gefährdungslage keine Gegenmaßnahmen ergreifen.
Praktische Tipps rund um das Thema Hitze am Arbeitsplatz
- Ihr habt Fragen zu den Themen Arbeitsschutz und geeignete Schutzvorrichtungen?
- Ihr habt selbst Erfahrungen mit Freistellung bei anhaltender Hitze gemacht?
- Ihr wollt wissen, wer euch helfen kann?
- Ihr kennt jemanden der betroffen ist und professionelle Rechtsberatung benötigt?
- Manchmal lohnt sich auch einfach ein Eis bei geöffnetem Fenster.
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Bilder: Pixabay.com/geralt, Pixabay.com/mohamed_hassan
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