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PROBEZEIT

Probezeit ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarter Zeitraum, bei dem zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses überprüft wird, ob der Arbeitnehmer die zu erfüllende Arbeitsleistung in der Praxis erbringen kann und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit von beiden Seiten möglich erscheint. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten innerhalb einer verkürzten Frist gekündigt werden. Arbeitgeber dürfen jedoch keine treuwidrigen oder sittenwidrigen Kündigungen aussprechen. Kündigungsschutz haben Arbeitnehmer erst nach Ablauf von sechs Monaten eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Auf Grund eines anwendbaren Tarifvertrages können abweichende Regelungen zur Dauer der Probezeit und Kündigungsfrist vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Probezeit ist grundsätzlich frei verhandelbar. Grundsätzlich ist jedoch bei Abschluss eines Arbeitsvertrages die Höchstdauer von bis zu sechs Monaten und bei Berufsausbildungsverhältnissen von bis zu vier Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Verlängerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Arbeitnehmer haben während der Probezeit einen Anspruch auf anteiligen Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und einen Entgeltfortzahlungsanspruch. Alternativ zur Erprobung des Arbeitsumfelds und der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Probearbeitsverhältnis in Form einer Befristung zu vereinbaren.

LEGISPRO EXPERTENHINWEIS

Hinweis für Arbeitgeber

Auf Arbeitgeberseite kommt es vereinzelt vor, dass die Probezeit nicht genügt, um eine Entscheidung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses treffen zu können oder Unsicherheit besteht, eine Kündigung während der Probezeit auszusprechen. Eine Verlängerung der Probezeit über die gesetzlich festgelegte Höchstdauer von sechs Monaten hinaus ist unzulässig. Ausnahmsweise können die Vertragsparteien eine längere Erprobung während der Probezeit unter der Bedingung einer Wiedereinstellungszusage, z.B. durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt, vereinbaren.

Hinweis für Arbeitnehmer

Während der Probezeit sollten Arbeitnehmer vollen Einsatz erbringen und vor allem auf ihre Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Pünktlichkeit und ihren Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten achten. Das Arbeitsumfeld sollte genau unter die Lupe genommen werden. Entspricht die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, besteht der Zweck einer Probezeit gerade darin, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden zu können. Allerdings sollte eine Kündigung immer zum Ende eines Monats ausgesprochen werden, um einen negativen Eindruck im Arbeitszeugnis zu vermeiden.

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