HIER ERHALTEN SIE INFORMATIONEN ZUM THEMA

BEWERBUNG

Die Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitssuchenden, welches auf eine bestimmte Stellenausschreibung oder eigeninitiativ an einen potentiellen Arbeitgeber gerichtet ist. Zweck der Werbung für die eigene Person ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Üblicherweise werden Bewerbungsunterlagen via E-Mail, Onlineformular, Bewerberseite im Internet oder schriftlich in Papierform an den Arbeitgeber übermittelt. Eine mündliche Bewerbung ist ebenso möglich. Eine elektronische oder schriftliche Bewerbung beinhaltet in der Regel ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Kopien von Zeugnissen oder Referenzen. Sobald die Bewerbungsunterlagen beim Arbeitgeber eingereicht worden sind, liegt ein vorvertragliches Schuldverhältnis vor, aus dem Rechtsansprüche des Bewerbers und potentiellen Arbeitgebers entstehen können. Im Bewerbungsverfahren sind verschiedene Gesetze zu beachten. Arbeitgeber haben die Bewerbungsunterlagen insbesondere unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzubewahren und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unverzüglich zurückzusenden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Ausgenommen von der Rücksendungspflicht ist die Initiativbewerbung, es sei denn, der Bewerber hat einen frankierten Umschlag hinzugefügt. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitnehmer, Auszubildende, aber auch Bewerber im gesamten Bewerbungsverfahren – von dem Stellenangebot über das Vorstellungsgespräch bis zum Bewerberauswahlprozess – vor ungerechtfertigten Diskriminierungen geschützt.

LEGISPRO EXPERTENHINWEIS

LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA BEWERBUNG

Hinweis für Arbeitgeber

Auf der Suche nach einem geeigneten Kandidaten müssen Arbeitgeber darauf achten, dass das Stellenangebot keine unzulässigen Benachteilungen enthält, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Bewerbungsunterlagen sind solange aufzubewahren, wie das Risiko besteht, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber Ansprüche gegen den potentiellen Arbeitgeber geltend machen kann (in der Regel zwei Monate). Arbeitgeber tragen die Beweispflicht und müssen nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Es ist daher empfehlenswert, den gesamten Bewerberprozess zu dokumentieren und die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften aufzubewahren.

 

Hinweis für Arbeitnehmer

Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens haben abgelehnte Bewerber einen Anspruch auf zeitnahe Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Dies gilt grundsätzlich nicht für Initiativbewerbungen. Die Kosten für die Erstellung und Versendung der Bewerbungsmappe haben Bewerber selbst zu tragen. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann dem Betroffenen innerhalb von zwei Monaten ein Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch gegen den (potentiellen) Arbeitgeber zustehen. Betroffene haben vor Gericht Indizien für eine Benachteiligung vorzutragen, die der Arbeitgeber zu widerlegen hat. Zum geschützten Personenkreis gehören Beschäftigte, also Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Leiharbeiter, Auszubildende, Bewerber und gekündigte Personen.

LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA BEWERBUNG

SPRECHEN SIE UNS AN

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den vorstehenden Informationen, Hinweisen und Tipps handelt es sich um allgemeine rechtliche Informationen, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt ersetzen, welcher die Besonderheiten des Einzelfalls mit Ihnen im Rechtsberatungsgespräch eingehend ermitteln und berücksichtigen kann. Zur Lösung von rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

 

Die LEGISPRO Redaktion bemüht sich, die für Sie bereitgestellten Informationen äußerst sorgfältig auszuwählen, aktuell zu halten und auf Richtigkeit zu überprüfen. Die bereitgestellten Informationen und Seiten sind nicht abschließend. Für ihre Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt im Besonderen auch für die Fälle, in denen sich die Rechtsprechung ändert oder rechtliche Vorschriften ändern. 

 

LEGISPRO behält sich vor, vorstehende Informationen ohne vorherige Ankündigung teilweise oder vollständig und nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.

Kontaktieren Sie uns

Kontakt-Formular

Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese zeitnah beantworten! 

LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
Tel:  069 85 801 801 | Fax: 069 90 018 223
E-Mail: info(at)legispro.de

So finden Sie uns

Datenschutzhinweis:
Mit Absenden des Kontaktformulars werden die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Weiterführende Informationen finden Sie in der LEGISPRO Datenschutzerklärung.

 

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.