Kündigung Arbeitsvertrag: Welche Kündigungsfristen gelten und was ist zu beachten?
Bei einer Kündigung - egal von welcher Seite, ob Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber/in - stellt sich immer die Frage, wie lange die Kündigungsfrist ist und welche Regeln gelten, wenn Arbeitnehmer/innen selbst kündigen wollen oder gekündigt werden sollen.
Damit rechtliche Konsequenzen wie beispielsweise eine Schadensersatzforderung des Arbeitgebers vermieden werden können, sind unbedingt die individuellen Kündigungsfristen in den Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen zu prüfen und im Falle einer Kündigung die einschlägige Kündigungsfrist einzuhalten.
Wo finde ich die Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfristen findet ihr im Gesetz, sowie in den Arbeits- und Tarfverträgen. Die genaue Frist hängt meist von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit, also die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich gilt eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, dass mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart sein.
Vertragliche Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Arbeitnehmer sollten ihre individuelle Kündigungsfrist in ihrem Arbeitsvertrag überprüfen. Ist ein Tarifvertrag anwendbar, können längere oder kürzere Kündigungsfristen gelten.
Gesetzliche Kündigungsfrist
Falls im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten gesetzliche Mindestfristen. Diese beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber gelten nach dem Gesetz gestaffelte Kündigungsfristen, je nach Betriebszugehörigkeitsdauer, s. § 622 Abs.2 BGB.
Gibt es Ausnahmen bei der Kündigungsfrist?
Liegt eine Schwangerschaft oder Schwerbehinderung vor, können Arbeitnehmer/innen durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer ungerechtfertigten Kündigung geschützt sein. In diesem Fall gelten andere Kündigungsfristen und spezielle Regeln.
Welche Risiken sollten bekannt sein?
Wurde die Kündigungsfrist nicht ordentlich eingehalten, kann eine Sperrfrist oder eine Kürzung des Arbeitslosengeldes drohen.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber in Betrieben mit Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung den Betriebsrat informieren und anhören. Der Betriebsrat kann eine Stellungnahme abgeben und ggf. eine Kündigung verhindern.
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Bilder: robuat/Despositphotos.com, PeopleImages/Despositphotos.com
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