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Das Bürokratieentlastungsgesetz III hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und sieht vor, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem 01.01.2023 elektronisch bereitgestellt werd...
Unwirksame Vereinbarung führt zum Anspruch - so das LAG Viele fragen sich nach dem vergangenen Jahr, ob es berechtigt war, dass möglicherweise keine Weihnachts- oder Urlaubszahlung gewährt wurde. War ...
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Arbeitsverträge stellen eine wichtige Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen dar. Wer den Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt rechtlich prüfen lässt, verhindert mögl...
Gute Nachrichten für Minijobber, geringfügig Beschäftigte, 520 Euro Jobber (früher 450 Euro Jobber) und Teilzeitbeschäftigte. In einem aktuellen Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Thema ''Gleic...
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass dienstliche SMS des Arbeitgebers in der Freizeit nicht gelesen werden müssen Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein ...
Der Personalabbau beim weltgrößten Online-Versandhändler Amazon wird offenbar größer ausfallen als ursprünglich gedacht. Vorstandschef Andy Jassy kündigte gestern Abend gegenüber den Mitarbeitern die ...
Sowohl ARBEITGEBER als auch ARBEITNEHMER sind klar im Vorteil, wenn sie sich regelmäßig über die aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte informieren, besonders zu Corona-Zeiten. In diesem neuen Blog-Beitrag werden wir in regelmäßigen Abständen kurz & kompakt über die wichtigsten ''Corona''-Urteile berichten.
BAG, Urteil vom 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 - Lohnzahlungen können bei Corona-Lockdown eingestellt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten (in bestimmten Fällen) für die Zeit des Corona-Lockdowns keinen Arbeitslohn zahlen müssen (Urteil vom 13.10.2021 - Az. 5 AZR 211/21). Von diesem Urteil sind zum Beispiel Minijobber (ohne Sozialversicherungspflicht) betroffen, bei denen die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeit nicht gegeben ist. Aber auch auf Arbeitnehmer, die im Rahmen des Corona-Lockdowns bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt worden sind, könnte das Urteil analog anwendbar sein. Dies ist in dem Urteil offen geblieben.Arbeitnehmer aufgepasst: Arbeitgeber können nach diesem Urteil sogar Lohnzahlungen für die Zeit des Corona-Lockdowns zurückfordern, sofern keine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ob ein Anspruch besteht, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 11.08.2021 - 3 Ca 362b/21 - Kein Anspruch auf Gutschrift bei Anordnung von Quarantäne während des Urlaubs, wenn keine Krankheit vorliegt
Nach dem Arbeitsgericht Neumünster dürfen Arbeitgeber den beantragten und genehmigten Urlaub anrechnen, wenn das Gesundheitsamt während des Urlaubs eine Quarantäne angeordnet hat, ohne dass eine Krankheit vorliegt. Zwar dürfen Krankheitstage grundsätzlich NICHT auf den Urlaub angerechnet werden. Allerdings sei die Bestimmung nach § 9 BUrlG nicht auf behördlich angeordnete Quarantäne anwendbar. Ein Anspruch auf Anrechnung des Urlaubs bestünde nur, wenn Arbeitnehmer in ihrem Urlaub arbeitsunfähig erkranken.
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 27.07.2021 - Az.: 1 Ca 3196/20 – Entgeltfortzahlungsanspruch bei Quarantäne möglich
Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Erkrankung ausnahmsweise nebeneinander bestehen können. Der Entgeltfortzahlungsanspruch wird nicht durch eine angeordnete Quarantäne verdrängt. Nur für den Fall, dass der Verdienstausfall ausschließlich aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Maßnahme zurückzuführen sei, können Arbeitgeber eine Entschädigung nach dem IfSG beanspruchen.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 11.03.2021 - 6 Ca 1912 c/20 - Beharrliche Arbeitsverweigerung wegen Ansteckungsgefahr durch COVID-19 kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Die beharrliche Ablehnung eines Beschäftigten, seine Arbeit an seinem betrieblichen Arbeitsplatz zu verrichten, um sich nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anzustecken und seine Urlaubsreise zur Familie nicht zu gefährden, kann ein AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG rechtfertigen.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 13.10.2021 – 7 Sa 23/21 - keine Versetzungspflicht des Arbeitgebers bei Vorlage eines Maskenbefreiungsattests
Beschäftigte, die gesundheitlich keine Maske tragen können, haben keinen Anspruch darauf, versetzt zu werden, sofern die Tätigkeit dies nicht ermöglicht. Infolge ihrer Leistungsunfähigkeit haben sie keinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn gegen den Arbeitgeber. Bei Vorlage eines Maskenbefreiungsattests gelten Beschäftigte als arbeitsunfähig. Bereits das LAG Köln hat mit Urteil vom 12.4.2021, Az. 2 SaGa 1/21, entschieden, dass Beschäftigte keinen Beschäftigungsanspruch haben, wenn ärztlich die Unfähigkeit, eine Maske zu tragen, attestiert worden ist.
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Hallo, ich bin Maryam Nietz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main und Wiesbaden (zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main). Deutschlandweit berate und vertrete ich Mandanten zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen und biete Schulungen, Webinare® und Vorträge rund um das Thema Arbeitsrecht an.
In diesem Arbeitsrechts-Blog möchte ich Euch regelmäßig über praxisrelevante Arbeitsrechtsthemen und brandaktuelle Arbeitsrechts-NEWS informieren. Hier bekommt ihr Praxis-Tipps, Checklisten und meine persönlichen Erfahrungsberichte bei der Anwendung von Gesetz und Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie einen Einblick, wie ihr euch in der Arbeitswelt rechtssicher und praxisgerecht bewegen könnt. Gerade im Arbeitsrecht gibt es immer wieder neue Entscheidungen, die bei Unwissenheit kostspielig und zeitintensiv werden können.
Bei Fragen und Anregungen zu den Blog-Beiträgen freue ich mich über eine Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@legispro.de.
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