Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, können Arbeitnehmer* innerhalb von DREI Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf dieser Frist besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, sich als Arbeitnehmer zu wehren. Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage findet zunäc...