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ARBEITSVERTRAG

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, gegenseitiger Vertrag zur Regelung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Darin festgelegt sind Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört insbesondere die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber hingegen ist verpflichtet die Leistung des Arbeitnehmers zu vergüten. Der Arbeitnehmer ist bei dieser Vertragskonstellation weisungsgebunden und steht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag kann von den Vertragsparteien formfrei geschlossen und die inhaltlichen Regelungen können frei vereinbart werden. Das Nachweisgesetz verpflichtet jedoch den Arbeitgeber, die wesentlichen Regelungen des Vertrags spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich festzuhalten. Dies gilt auch, wenn später wesentliche Vertragsbedingungen geändert werden. Weiter sind zwingende Vorschriften zu beachten, die sich aus einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder Gesetz ergeben können. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel Angaben zu den Vertragsparteien, Beginn, Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Üblicherweise werden in einem Arbeitsvertrag der zu erfüllende Tätigkeitsbereich, die Arbeitszeit, die Vergütung, der Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überstunden und sonstige Regelungen, wie z.B. Ausschlussfristen vereinbart.

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Verträge werden nicht für gute Zeiten geschlossen, sondern für schlechte Zeiten. Insofern sollten vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf einer rechtssicheren Basis gegründet werden. Besonders im Konfliktfall ist eine exakte Formulierung von besonderer Bedeutung. Bereits eine falsche Formulierung im Arbeitsvertrag kann dazu führen, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Niederlage enden kann. Im Arbeitsvertrag finden sich in den einzelnen Klauseln zahlreiche Details, die sich bei ungünstiger Formulierung im Streitfall schnell als Stolpersteine erweisen können. Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht ist in ständiger Bewegung, aber auch immer wieder neue gesetzliche Vorgaben tragen dazu bei, dass viele Arbeitsvertragsvorlagen nicht mehr auf dem neusten Stand sind. In der anwaltlichen Praxis erleben wir sehr häufig, dass viele Unternehmen in die Jahre gekommene Arbeitsverträge abschließen, mit der Folge erheblicher Nachteile bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Des Weiteren verwenden Arbeitgeber häufig vorformulierte Arbeitsverträge. Arbeitsverträge, die nicht individuell ausgehandelt wurden, unterliegen regelmäßig der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts, was dazu führen kann, dass ganze AGB-widrige Klauseln unwirksam sein können. Insbesondere Verstöße gegen gesetzliche Verbote können das gesamte Arbeitsverhältnis unwirksam werden lassen. Die Bedeutsamkeit von Arbeitsverträgen wird in der Praxis allzu häufig unterschätzt und vernachlässigt und zwar sowohl von Arbeitgebern, wie auch von Arbeitnehmern. Fehler in veralteten, vorformulierten oder Arbeitsverträgen aus dem Internet sind nicht immer offensichtlich und treten meist erst dann an die Oberfläche, wenn es zu Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis oder zu dessen Beendigung kommt. Die Folge sind erhebliche Nachteile, hohe Kosten und teils langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht. Wir raten Arbeitgebern, Arbeitsverträge von Zeit zu Zeit vor Neuabschlüssen überprüfen zu lassen, um rechtliche Nachteile, die mit hohen Kosten verbunden sein können, zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer sollten Arbeitsverträge (im besten Fall) vor der Unterzeichnung überprüfen lassen, denn zahlreiche Klauseln im Arbeitsvertrag können Risiken beinhalten, die nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen sind. Als Interessenvertreter fertigen wir Arbeitsverträge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Je nach individueller Interessenslage können einzelne Klauseln ganz unterschiedlich, aber rechtlich einwandfrei formuliert werden und für eine Seite eher vorteilhaft und für die andere Seite nachteilig sein.

CHECKLISTE

ARBEITSVERTRÄGE für ARBEITNEHMER -  Wann ein Arbeitsvertrag überprüft werden sollte


  • Der Arbeitsvertrag beinhaltet vorformulierte Klauseln und ist nicht individuell vereinbart.

  • Die Befristung ist nicht oder unzureichend begründet.

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ohne Angabe eines Sachgrundes und ohne Veränderung mehr als dreimal und über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verlängert worden.

  • Der befristete Arbeitsvertrag wurde nicht vor der Aufnahme der Tätigkeit des Mitarbeiters datiert und unterzeichnet, sondern danach.

  • Die Position des Arbeitnehmers ist im Arbeitsvertrag anders beschrieben, als im Vorstellungsgespräch besprochen.

  • Im Vertrag ist eine Probezeit von mehr als sechs Monaten oder eine Anschlussbefristung fixiert.

  • Die Wochenarbeitszeit beträgt regelmäßig mehr als 40 Stunden.

  • Sie sollen einen neuen Arbeitsvertrag bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber unterschreiben (z.B. wegen Betriebsübergang, Vertragsanpassung, Versetzung).

  • Die Kündigungsfristen sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich geregelt, so dass bei einer Trennung möglicherweise bei einer Vertragspartei deutliche Nachteile entstehen können.

  • Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine Regelung, dass sämtliche Überstunden oder mehr als 10 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.

  • Individuelle Urlaubsregelungen fehlen im Arbeitsvertrag oder sind nicht ausreichend präzisiert.

  • Der Stundenlohn liegt unter dem (aktuellen) gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn.

  • Regelungen zum Tätigkeitsbereich, Arbeitsort oder Verantwortungsbereich sind ungenau beschrieben oder nicht vorhanden.

  • Der Vertrag beinhaltet eine unzulässige Ausschlussklausel, wodurch beispielsweise eine Verjährungsfrist verkürzt wird (Zahlungsansprüche für Gehalt oder Überstunden).

  • Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine uneingeschränkte Rückerstattungsforderung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für vom Arbeitgeber finanzierte Fort- und Weiterbildungen. In dem Blog-Beitrag Darf der Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückfordern? findet ihr heraus, was in eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung gehört.

  • Die Aufnahme einer Nebentätigkeit wird im Arbeitsvertrag pauschal ausgeschlossen.

  • Der Vertrag beinhaltet eine Klausel, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt oder die für den Arbeitnehmer ganz unerwartend oder überraschend ist.

  • Bei einer Zielvereinbarung sind die Kriterien zur Erreichung der Ziele nicht klar definiert oder die formulierten Zielvorgaben sind unrealistisch und unerreichbar.

  • Eine Bonuszahlung soll davon abhängig sein, dass der Mitarbeiter im folgenden Jahr im Unternehmen bleibt. 

  • Der Arbeitsvertrag beinhaltet ein Wettbewerbsverbot, allerdings keine Regelung zur Karenzentschädigung während der Sperrzeit.

  • Im Arbeitsvertrag befinden sich unklare oder missverständliche Formulierungen.

  • Formulierungen zu geldwerten Vorteilen wie z.B. Bonuszahlungen, Prämien und Aktienanteilen sind im Konjunktiv gehalten, d.h. diese "könnten" gezahlt werden, tatsächlich müssen sie jedoch nicht gezahlt werden.


ARBEITSVERTRÄGE für ARBEITGEBER und PERSONALER - Wann Arbeitsverträge, Vertragsvorlagen und Musterformulierungen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden sollten (Auswahl von häufigen Problemfeldern aus der anwaltlichen Praxis von LEGISPRO)

  • Die zu verwendenden Arbeitsverträge sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben.

  • Sie verwenden vorformulierte Arbeitsverträge, also keine individuell ausgehandelten Klauseln. Bei vorformulierten, nicht ausgehandelten Klauseln (z.B. Musterverträge) handelt es sich in der Regel um vom Arbeitgeber einseitig gestellte "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Diese unterliegen einer strengen gesetzlichen und richterlichen Kontrolle. Unklarheiten und Zweifel in diesen Verträgen gehen häufig zu Lasten des AGB-Verwenders (Arbeitgeber).

  • Regelungen bezüglich Arbeitsort, Arbeitszeit und Urlaub sind eng formuliert und bieten Ihrem Unternehmen wenig Flexibilität, z.B. um Weisungen auszusprechen.

  • Sie möchten Arbeitsverträge rechtssicher gestalten und sich drohenden Ärger und finanzielle Belastungen bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ersparen, aber nicht auf arbeitgeberfreundliche Regelungen verzichten.

  • Ihre Arbeitsverträge unterliegen der Tarifbindung, jedoch stimmen die Regelungen aus den Arbeitsverträgen nicht mit den Bestimmungen aus dem anzuwendenden Tarifvertrag überein.

  • Sie greifen bei Vertragsabschluss (weil es schnell gehen muss) auf einen Standardvertrag zurück und vergeben damit die Chance, Ihre Arbeitsverträge Ihren individuellen betrieblichen Erfordernissen anzupassen. Eine unbedachte Vertragsgestaltung kann zudem hohe Kosten versuchen.

  • Sie beabsichtigen Zielvereinbarungen, Gratifikationen, Bonusleistungen usw. in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

  • Sie finanzieren Ihrem Arbeitnehmer Weiterbildungen und Schulungen, u.a. um den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und benötigen eine Rückzahlungsklausel für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen nach kurzer Zeit verlässt. Um keine bösen Überraschungen bei der Rückforderung von Weiterbildungskosten zu erleben, klicke in den Blog-Beitrag Darf der Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückgefordern? und erfahre, welche rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Rückforderungsklausel gestellt werden.

  • Sie beabsichtigen einen bestehenden Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitnehmer durch eine Zusatzvereinbarung oder Änderung anzupassen. 

  • Sie stehen vor der Entscheidung, welcher der geeignete und optimale Vertragstyp für einen zukünftigen Mitarbeiter sein könnte (z.B. befristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Vertrag über freie Mitarbeit).

    Wenn Sie der ein oder anderen Aussage mit JA zustimmen, könnte eine anwaltliche Arbeitsvertragsprüfung sinnvoll, möglicherweise sogar dringend erforderlich sein.
    LEGISPRO hilft Ihnen bei allen arbeitsvertraglichen Fragen vor Abschluss des Arbeitsvertrages, während des Vertragsverhältnisses und bei Vertragsbeendigung. Mit einem rechtssicheren Arbeitsvertrag haben Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel die besseren Karten oder besser, es kommt erst gar nicht zu Rechtsstreitigkeiten.

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