HIER ERHALTEN SIE INFORMATIONEN ZUM THEMA

KÜNDIGUNG

Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, wodurch das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden beendet werden soll. Damit die Erklärung der Kündigung wirksam wird, muss die Kündigung schriftlich im Original erfolgen. Sie muss eigenhändig oder durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Häufig kommt es zu Fehlern, die bereits in der Form der Kündigung oder im Bereich des Zugangs liegen, so dass Kündigungen allein deshalb immer wieder unwirksam sind. Gründe für die Kündigung müssen in der Regel nicht angegeben werden. Auch bei der Angabe der vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist, insbesondere bei dem im Kündigungsschreiben aufgeführten Beendigungsdatum, schleichen sich gelegentlich Fehler ein, was rechtliche Folgen haben kann. Ganz entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, weil sich danach entscheidet, ab wann die Kündigungsfrist in Gang gesetzt wird und ab wann gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage (Frist beträgt drei Wochen ab Zugang) erhoben werden kann. Problematisch kann der Zugang der Kündigung per Post sein, weil es schon einmal vorkommen kann, dass diese nicht ankommt. Bei einer persönlichen Übergabe der Kündigung unter Zeugen entstehen erfahrungsgemäß die wenigsten Probleme, die den Zugang betreffen. Bei einer ordentlichen Kündigung (z.B. aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen) gelten die anzuwendenden Fristen. Bei einer außerordentlichen Kündigung (z.B. fristlosen Kündigung) ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Jedoch muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigung unzumutbar macht. Außerdem ist die Zweiwochenfrist gemäß § 626 Abs.2 BGB ab Kenntnis des Kündigungsgrundes zu beachten.

LEGISPRO EXPERTENHINWEIS

LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA KÜNDIGUNG

Besonders in den Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz kommt es in der arbeitsrechtlichen Praxis ausgesprochen häufig zu Fehlern sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer. Fehler bei der Kündigung durch den Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer erhebliche Vorteile, insbesondere auch finanzieller Natur, einbringen. Umgekehrt kann der Arbeitnehmer durch Unkenntnis seiner rechtlichen Möglichkeiten und durch unterlassenes (fristgerechtes) Handeln, einem geschickt agierenden Arbeitgeber erhebliche Nachteile und hohe Kosten ersparen. Insofern ist eine anwaltliche Beratung gerade in Kündigungsangelegenheiten für die jeweils betroffene Partei äußerst empfehlenswert. Klickt in den Blog-Beitrag Kündigung erhalten-5 wesentliche Tipps für Arbeitnehmer und informiert euch darüber, welche konkreten Maßnahmen nach einer Kündigung unbedingt unter Beachtung der Fristen im Arbeitsrecht umzusetzen sind, um keine Rechte zu verlieren.

LEGISPRO BERÄT SIE ZU ALLEN FRAGEN ZUM THEMA KÜNDIGUNG

SPRECHEN SIE UNS AN

LEGISPRO RECHTLICHER HINWEIS

Bei den vorstehenden Informationen, Hinweisen und Tipps handelt es sich um allgemeine rechtliche Informationen, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt ersetzen, welcher die Besonderheiten des Einzelfalls mit Ihnen im Rechtsberatungsgespräch eingehend ermitteln und berücksichtigen kann. Zur Lösung von rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

 

Die LEGISPRO Redaktion bemüht sich, die für Sie bereitgestellten Informationen äußerst sorgfältig auszuwählen, aktuell zu halten und auf Richtigkeit zu überprüfen. Die bereitgestellten Informationen und Seiten sind nicht abschließend. Für ihre Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt im Besonderen auch für die Fälle, in denen sich die Rechtsprechung ändert oder rechtliche Vorschriften ändern. 

 

LEGISPRO behält sich vor, vorstehende Informationen ohne vorherige Ankündigung teilweise oder vollständig und nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.

Kontaktieren Sie uns

Kontakt-Formular

Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.
Please fill the required field.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese zeitnah beantworten! 

LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
Tel:  069 85 801 801 | Fax: 069 90 018 223
E-Mail: info(at)legispro.de

So finden Sie uns

Datenschutzhinweis:
Mit Absenden des Kontaktformulars werden die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Weiterführende Informationen finden Sie in der LEGISPRO Datenschutzerklärung.

 

Search

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.