Arbeitsrecht & KI: ChatGPT im Fokus – Was Sie wissen müssen!

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In diesem Beitrag stellen wir die arbeitsrechtlichen Einsatzmöglichkeiten und eine Reihe von Bedenken beim Einsatz von KI-Tools in der Arbeitswelt vor.

Einsatz von KI in der Arbeitswelt

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz-Tools (ChatGPT von OpenAI Inc.) am Arbeitsplatz kann in der Zukunft in mehreren Bereichen am Arbeitsplatz von Bedeutung sein. Mit der zunehmenden Automatisierung durch KI ergeben sich eine Reihe von Herausforderungen und Bedenken:

Diskriminierung / Ungleichbehandlung

Aufgrund von unzureichenden KI-Algorithmen könnte es zu diskriminierenden Entscheidungen kommen. 

Bedenken: Arbeitnehmer könnten ungerecht benachteiligt werden, was zu rechtlichen Konflikten und Ungleichbehandlung führen könnte. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber sein Direktionsrecht auch auf KI-Systeme übertragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Weisungen ''billigem Ermessen'' entsprechen. Werden die Belange des Arbeitnehmers nach den Umständen des Einzelfalles nicht angemessen berücksichtigt, kann diese Maßnahme ungerechtfertigt sein. Die einzusetzenden KI-Tools müssen sich außerdem an vertragliche und gesetzliche Regelungen halten. So kann es sein, dass eine Maßnahme gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, weil es einen bestimmten Bewerber oder eine Bewerberin nicht individuell beurteilt, sondern standardisierte, potentiell diskriminierende Kriterien anwendet. 

Herausforderung: Um solche Verstöße zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen, die KI im Bewerbungsprozess einsetzen, sicherstellen, dass ihre Algorithmen fair, transparent und diskriminierungsfrei sind. Dies könnte durch die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Trainingsdaten, regelmäßige Audits der Algorithmen und die Bereitstellung von Mechanismen zur Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen erreicht werden.

Datenschutz und Überwachung 

Im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen sind noch unzählige Fragen offen, die zu klären sind. OpenAI wurde als Betreiber von ChatGPT von dem hessischen Datenschutzbeauftragten in diesem Jahr zum zweiten Mal angeschrieben und weitere datenschutzrechtliche Fragen gestellt. Hierbei handelt es sich um Fragen zur Erhebung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (wie beispielsweise Gesundheitsdaten). Außerdem ist fraglich, ob die Rechte der Betroffenen auf Korrektur, Löschung und Auskunft mit geltendem Recht im Einklang sind. Weiter zu klären wäre die Frage der Art und Weise wie Nutzungsdaten von Nutzerinnen und Nutzer zum Nachtraining verwendet werden und ob bei der Verarbeitung der Nutzungsdaten die DSGVO eingehalten werden kann.

Quelle: datenschutz.hessen.de - Hessischer Datenschutzbeauftragter fordert erneut Antworten zu ChatGPT

Bedenken: Arbeitnehmern könnte die Transparenz hinsichtlich ihrer Privatsphäre und der Ethik der Überwachungstechnologien fehlen.

Verantwortlichkeit und Haftung 

In der Zukunft kann sich bei dem Einsatz von KI die Frage stellen, wer die Verantwortung durch KI-Systeme Fehler oder Schäden (u.a. wegen Diskriminierung) trägt, weil die Zuordnung von Verantwortlichkeiten komplex sein könnte.

Bedenken: Arbeitnehmer könnten Schwierigkeiten haben, Schadenersatz oder Klärung von Verantwortlichkeiten zu erhalten, insbesondere wenn KI-Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind.

Fazit

Die Nutzung von KI und ChatGPT bietet sicherlich eine Reihe von Vorteile durch automatisierte Mechanismen und Arbeitserleichterungen, birgt aber auch eine Herausforderung, wenn es um individuelle Entscheidungen und Konsequenzen im Arbeitsverhältnis geht, wie es bei arbeitsrechtlichen Beziehungen häufig der Fall ist. Arbeitsrecht ist immer einzelfallbezogen zu betrachten und im beiderseitigen Interesse des Arbeitnehmers und Arbeitgebers zu beurteilen, sodass das KI-System (vordergründig) als technisches Hilfsmittel immer vorher geprüft und wohl überlegt bzw. reflektiert eingesetzt werden sollte.

Online Rechtsberatung - LEGISPRO

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Bild: SIphotography/Despositphotos.com

* Aus Gründen der Einheitlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die Maskulinform für männliche, weibliche und diverse Mitarbeiter verwendet.

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