Berührungspunkte zu anderen Bereichen

ARBEITSRECHT UND ANDERE RECHTSGEBIETE

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Mandanten mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis und zusammenhängende Themen. Häufig kommt es vor, dass ein Arbeitsrechtsmandat auch Berührungspunkte zu anderen Bereichen hat. Die Bearbeitung eines Mandats in einem bestimmten Rechtsgebiet erfordert Spezialisierung, vertiefte Rechtskenntnisse und praktische Erfahrungen. Die Rechtsexperten von LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf ein bestimmtes Recht spezialisiert und erkennen sofort, wo die Probleme liegen, mit welcher Strategie das gewünschte Ziel erreicht werden kann und welche Lösungen erfolgversprechend sein können. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, die sich auf mindestens ein Rechtsgebiet spezialisiert und einen entsprechenden Fachanwaltstitel erworben haben. Unsere Experten besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen im Arbeitsrecht, um die aktuelle Gesetzeslage und Entwicklungen in der Rechtsprechung ständig im Blick zu behalten. Auf Wunsch vermitteln wir Ratsuchenden ein Informationsgespräch mit einem unserer Kooperationspartner.

Nachfolgend finden Sie eine (nicht abschließende) Aufzählung von Berührungspunkten zwischen dem Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, die in der LEGISPRO Rechtsberatung und Vertretung von Arbeitsrechtsmandaten am häufigsten auftreten:


SOZIALRECHT / SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

  • Fragen zum Gründungszuschuss zur Vorbereitung einer selbständigen Tätigkeit

  • Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Insolvenzarbeitsrecht)

  • Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit, Statusfeststellungsverfahren (Scheinselbständigkeit)

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei langandauernder Erkrankung eines Arbeitnehmers

  • Sonderrechte von Schwerbehinderten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz)

  • Prüfung und Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung von möglichen Sperr- und Ruhezeiten

  • Beschäftigung von Arbeitnehmern in der EU, Schweiz oder außerhalb der EU (Arbeitnehmerentsendung)

  • Prüfung des Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeits- oder Wegunfall

 

STEUERRECHT

  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen (z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer, Familienangehörige, etc.)

  • Dienstwagenbesteuerung (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)

  • Abfindungsbesteuerung (Steueroptimierung z.B. über die sogenannte Fünftelregelung)

  • Arbeitnehmerentsendung (z.B. Besteuerung des Arbeitslohns)

  • Behandlung von Scheinselbständigkeit

  • Überprüfung von Lohn- und Gehaltsabrechungen

  • Nachzahlung von Arbeitslohn (z.B. bei Zahlungsverzug durch den Arbeitgeber)

  • Arbeitgeberhaftung (z.B. bei Nachzahlung von Lohnsteuer)

 

INSOLVENZRECHT

  • Ausgestaltung von Kündigungen durch den Arbeitgeber bei Betriebsänderungen und Betriebseinstellungen

  • Prüfung und ggf. Einholung von Genehmigungen bzw. Erstattung von Anzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit als Wirksamkeitsvoraussetzung für Massenentlassungen, Kurzarbeit, Outplacement und andere Maßnahmen zum Zwecke des Personalabbaus

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren nach Eintritt eines Insolvenzereignisses

  • Beratung des Arbeitgebers in der Insolvenz, insbesondere im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang, Asset Deal, sowie bei einer Sanierung

  • Sonderkündigungsschutz, insbesondere bei behinderten Menschen, Betriebsratsmitgliedern, (werdenden) Müttern und Arbeitnehmern in der Elternzeit

  • Geltendmachung von Ansprüchen der Arbeitnehmer, Führungskräfte und GmbH-Geschäftsführer auf Abfindung, Arbeitszeugnis, rückständigen Lohn- und Gehaltsbeträgen, Insolvenzgeld, Sonderzahlungen (z.B. Gratifikation), Urlaubsabgeltung, Überstunden, Schadensersatz wegen möglicher Verkürzung der Kündigungsfristen, betriebliche Altersversorgung, etc.

  • Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle

  • Ausgestaltung eines Interessenausgleichs und Sozialplans

 

STRAFRECHT

  • Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung (Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz)

  • Strafbare Handlungen gegen den Betriebsrat (z.B. Behinderung und Beeinflussung bei der Wahl oder Arbeit eines Betriebsrats, sowie Benachteiligung und Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds )

  • Strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Beiträgen (z.B. das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Hinterziehung von Lohnsteuer, gewerbsmäßiger Betrug, Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)

  • Beschäftigungsverbot von ausländischen Arbeitnehmern bei Fehlen einer Arbeitserlaubnis (Verstöße gegen das SchwarzArbG, SGB III und AufenthG)

 

HANDELSRECHTVERTRETUNGSRECHT

  • Prüfung des anwendbaren Rechts und Gerichtsstands im Handelsvertretervertrag bei einer Tätigkeit mit Auslandsbezug

  • Prüfung und Ausgestaltung der wesentlichen Vertragspunkte im Handelsvertretervertrag (z.B. Bezirksschutz, ggf. Alleinvertretung und Provisionsmodalitäten)

  • Prüfung des zuständigen Gerichts bei einer möglichen Klage des Handelsvertreters

  • Rechte (z.B. Bucheinsicht) und Pflichten des Handelsvertreters

  • Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleich gemäß § 89b HGB

  • Wettbewerbsverbot und ggf. Karenzentschädigung

  • Problematik bei Abschluss von Kettenverträgen (Befristung) und deren Rechtsfolgen

  • Abgrenzung zwischen freier Mitarbeiter und abhängig Beschäftigte (Scheinselbständigkeit)

  • Kündigung und Teilkündigung (z.B. bei Einschränkung des Vertretungsbezirks)

  • Prüfung und Gestaltung einer Aufhebungsvereinbarung mit der Aufnahme einer Regelung über den Handelsausgleich

  • Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag (häufig problematisch bei fehlender Kenntnis des Handelsvertreters von provisionspflichtigen Geschäften nach Beendigung des Vertrages)



ERBRECHT

  • Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen Erlangung erbrechtlicher Vorteile (s. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.10.2010 - 2 Sa 306/10)

  • Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen (wird von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs bejaht)

     

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