Von Maryam Nietz auf Freitag, 21. April 2023
Kategorie: Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Führungskräfte: Worauf leitende Angestellte achten müssen

Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Definition und den arbeitsrechtlichen Besonderheiten eines leitenden Angestellten* in Abgrenzung zu einem ''normalen'' Arbeitnehmer fassen wir in diesem Beitrag die wesentlichen Fakten zum Thema Führungskraft bzw. leitender Angestellter zusammen. 

Wann ist ein Angestellter leitender Angestellter nach dem BetrVG?

Bei der Abgrenzung zwischen einem leitenden Angestellten und einem "normalen" Arbeitnehmer gibt es keine absoluten Kriterien. Jede Entscheidung muss im Einzelfall getroffen werden.

Nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind leitende Angestellte von der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betriebsrat ausgeschlossen.

Im Gesetz ist keine allgemeingültige Definition für den Begriff des "leitenden Angestellten" im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Reihe von Entscheidungen bestimmte Kriterien für die Abgrenzung entwickelt, die für die Abgrenzung herangezogen werden können. Zu diesen Kriterien gehören:

Position des Arbeitnehmers im Unternehmen

Ein leitender Angestellter ist in der Regel in einer höheren Hierarchieebene tätig und hat ein höheres Maß an Entscheidungsbefugnissen und –verantwortung als ein gewöhnlicher Angestellter. 

Höhe der Vergütung

Ein leitender Angestellter erhält in der Regel eine deutlich höhere Vergütung als "normale" Arbeitnehmer. 

Umfang der Arbeitszeit

Ein leitender Angestellter arbeitet in der Regel mehr als die normale Arbeitszeit und hat ein höheres Maß an Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit. 

Grad der Unabhängigkeit

Ein leitender Angestellter handelt in der Regel unabhängig von Weisungen des Arbeitgebers und ist in der Lage, eigenständige Entscheidungen zu treffen. 

Art der Aufgaben 

Ein leitender Angestellter ist in der Regel mit Führungsaufgaben betraut, wie beispielsweise Personalmanagement, Budgetplanung, Geschäftsentwicklung und Strategie. 

Was muss ein leitender Angestellter arbeitsrechtlich beachten? 

Arbeitsrechtlich gibt es einige Besonderheiten, worauf leitende Angestellte bzw. ''Führungskräfte'' achten müssen. Die Wichtigsten findet ihr hier.

Präzise Formulierungen im Arbeitsvertrag

Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sollte dieser sorgfältig ausgehandelt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Vertrag alle wichtigen Details enthält, einschließlich der Vergütungsentgeltbestandteile, der Kündigungsfristen, der Vertraulichkeitsvereinbarung und gegebenenfalls einer Wettbewerbsklausel. Möglich ist auch, eine sogenannte Unkündbarkeitsklausel für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren (in Anlehnung an das TzBfG) zu vereinbaren, wenn die Klausel für beide Vertragsparteien gilt. Auch an eine Vereinbarung zu den Zahlungsmodalitäten bei Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung und die Entgeltfortzahlung im Todesfall für die Dauer von sechs Monaten sind nicht unüblich. 

Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar 

Leitende Angestellte können sich nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Ruhepausen im Arbeitszeitgesetz berufen, weil diese nicht für sie anwendbar sind. Üblicherweise wird dies mit der Formulierung ''... stellt der Mitarbeiter seine volle Arbeitskraft zur Verfügung'' im Anstellungsvertrag deutlich.

Eingeschränkte Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes 

Als leitender Angestellter ist das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt anwendbar. In einem Kündigungsschutzverfahren kann das Arbeitsverhältnis trotzdem beendet werden, auch wenn die Kündigung rechtsunwirksam ausgesprochen wurde, indem das Unternehmen einen Auflösungsantrag stellt.

Gilt das neue Nachweisgesetz auch für leitende Angestellte? 

Das neue Nachweisgesetz enthält keine Regelungen über die spezifischen Vertragsbedingungen von leitenden Angestellten, wie beispielsweise die Vergütung, die Kündigungsfristen und das (eingeschränkte) Kündigungsschutzverfahren nach dem KSchG. Diese sollten jedoch in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Ihr habt Fragen zum Thema Arbeitsrecht für Führungskräfte bzw. arbeitsrechtliche Besonderheiten bei leitenden Angestellten? JETZT kostenfreies Ersteinschätzungsgespräch über unsere Online Rechtsberatung vereinbaren!  

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Bild: drogatnev/Despositphotos.com

* Aus Gründen der Einheitlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die Maskulinform für männliche, weibliche und diverse Mitarbeiter verwendet.