Von Maryam Nietz auf Donnerstag, 30. November 2023
Kategorie: Arbeitsrecht

Arbeit, ja und? Können Arbeitnehmer die Arbeit legal verweigern?

Eine der häufigsten Fragen, die sich Arbeitgeber stellen, ist: Was kann ich tun, wenn der Arbeitnehmer* zum Beispiel nicht zur Arbeit erschienen ist oder die ihm zugewiesene Arbeit verweigert. Folgende Möglichkeiten sind bekannt: Abmahnung, Kündigung oder gar nichts tun … Doch was ist, wenn dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR) oder Leistungsverweigerungsrecht (LVR) zustehen sollte, seine Arbeitsleistung zu verweigern. In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Praxisfälle der Arbeitsverweigerung am häufigsten vorkommen, wann eine Arbeitsverweigerung von Seiten des Arbeitnehmers legal sein kann und wie Arbeitgeber rechtssicher reagieren können.

Die häufigsten Praxisfälle von Arbeitsverweigerung

2. Arbeitsverweigerung - ja oder nein ?

Wenn Arbeitnehmer bewusst gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, liegt ein abmahnungswürdiger Sachverhalt vor. Im Einzelfall kann der Arbeitnehmer berechtigt sein, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten. Zu unterscheiden ist das Zurückbehaltungsrecht vom Leistungsverweigerungsrecht.

Zurückbehaltungsrecht

Arbeitnehmer können ihre Arbeitsleistung zurückhalten, wenn der Arbeitgeber die ihm obliegenden Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer noch offene Lohnforderungen von den vergangenen zwei Monaten hat oder der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers nicht nach den Vorschriften des Gesundheitsschutzes eingerichtet wurde. Macht der Arbeitnehmer von diesem Recht Gebrauch, kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug mit der Folge, dass er den Lohn zahlen muss, obwohl er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht erhalten hat.

Achtung: Es kommt bei der Leistungsverweigerung immer auf eine Interessenabwägung an, inwieweit der Lohnverzug auch auf andere Weise gesichert werden könnte und ob ein hoher Schaden auf Seiten des Arbeitgebers durch die Geltendmachung des ZBR droht. Bei verhältnismäßig geringfügigem Lohnverzug darf der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht einfach verweigern.

Leistungsverweigerungsrecht 

Von Leistungsverweigerung ist die Rede, wenn dem Arbeitnehmer die Tätigkeit aus einem verhältnismäßig wichtigem Grund nicht zugemutet werden kann. Dies kann beispielsweise bei wichtigen Arztterminen oder einer Ladung beim Gericht als Zeuge sein. Häufig gibt es aber auch besondere Vorkommnisse in der Familie (z.B.: Hochzeit), die das Recht auf Leistungsverweigerung rechtfertigen können.

Fazit

Wenn Arbeitnehmer abgemahnt werden, ist dies häufig als eine Vorwarnung oder Vorstufe zur Kündigung zu sehen, die darauf abzielt, dem betreffenden Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen, damit er es nicht wiederholt. Zu beachten ist, dass die Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers berechtigt sein kann. Dann gilt es die Interessen der Beteiligten abzuwägen und letztendlich eine Entscheidung als Arbeitgeber zu treffen, die für den Arbeitnehmer zumutbar ist und keinen Schaden für den Arbeitgeber darstellt. Letztlich ist jeder Fall einzelfallbezogen zu betrachten. 

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Bild: Elnur_/Despositphotos.com

* Aus Gründen der Einheitlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die Maskulinform für männliche, weibliche und diverse Mitarbeiter verwendet.

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