WIR BERATEN IN ALLEN BEREICHEN DER ARBEITSWELT
INDIVIDUELLES UND KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte liegt besonders im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse und umfasst sämtliche individual- und kollektivrechtlichen Gebiete des Arbeitsrechts. Für Arbeitgeber sind Arbeitnehmer ebenso wichtig, wie für Arbeitnehmer der Arbeitgeber, denn ohne dieses synergetische Prinzip lassen sich auf beiden Seiten weder Umsatz, Erfolg noch Sicherheit verwirklichen. Zuweilen kommt es zu Komplikationen zwischen den beiden Seiten. In diesem Fall helfen Ihnen die Spezialisten der Kanzlei LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte in allen arbeitsrechtlichen Belangen und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zur Beilegung von Konflikten.
LEGISPRO Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten deutschlandweit Führungskräfte, Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige bzw. Freelancer sowie auch Arbeitnehmer umfassend und kompetent in allen Bereichen der Arbeitswelt. Neben grundlegenden und besonders auch aktuellen Rechtskenntnissen erhalten Sie von unseren Arbeitsrechtlern ein Höchstmaß an Verhandlungsgeschick, besondere Kompetenz in der Ausarbeitung der richtigen Erfolgsstrategie sowie bestmögliches Engagement bei der Vertretung Ihres persönlichen Anliegens.
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